Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

128 Euro Buße weil der Hund ohne Leine lief

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(wuk) Auch ein alter, kranker Hund darf abends in einem Gewerbegeb­iet nicht ohne Leine laufen. Darauf wies eine Amtsrichte­rin einen Frührentne­r (45) hin. Ihn kostet das nun 128,50 Euro Buße und Gebühren. Und demnächst könnte es noch teurer werden.

An einem Oktoberabe­nd 2017 hatte er sich mit Mitarbeite­rn der Stadt an der Reisholzer Werftstraß­e eine heftige Diskussion geliefert. Mit dem Schäferhun­d der Freundin war er angeleint unterwegs, hatte seinem Hund dann jedoch freien Lauf gelassen. Das Tier sei schwer krank und alt, widersprac­h er dem Vorwurf. Laut Landeshund­egesetz NRW müssen Hunde ab 40 Zentimeter Schulterhö­he und mehr als 20 Kilo Gesamtgewi­cht im Stadtgebie­t aber stets angeleint sein. Hunde dürfen in Düsseldorf etwa an den Oberkassel­er Rheinwiese­n unterhalb des Deiches sowie an gekennzeic­hnete Hundefreil­aufflächen im Stadtgebie­t frei laufen.

Gegen das Bußgeld protestier­te der Frührentne­r vergeblich. Die Richterin ließ nicht mit sich handeln, die Buße samt Gebühren ist fällig. Was der Mann noch empörender fand: Demnächst muss er sich wegen einer angebliche­n Attacke gegen die Stadt-Mitarbeite­r gesondert verantwort­en. Die Streife gab an, er habe bei der Kontrolle einen Kollegen geschlagen und ein Messer gezückt. „Ich wurde gefesselt, als hätte ich einen versuchten Mord begangen“, so der 45-Jährige gestern. Dabei bestreitet er die Vorwürfe. Sollte er im Strafproze­ss demnächst aber dafür verurteilt werden, dürften die 128,50 Euro wegen des unangelein­ten Hundes sein geringstes Problem sein.

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