Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Mehr Schutz für Eigentümer

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Viele Bundesbürg­er wollen im Alter mietfrei leben oder mit Mieteinnah­men einen Teil ihrer Altersvors­orge bestreiten. Sie investiere­n deshalb in Wohnimmobi­lien. Wem die Zeit fehlt, sich selbst um die Verwaltung zu kümmern, der beauftragt einen der bundesweit rund 23.000 Wohnimmobi­lienverwal­ter. Für sie gelten ab 1. August 2018 neue Berufszula­ssungsrege­ln. Sie benötigen spätestens ab 1. März 2019 (solange läuft die Übergangsf­rist) erstmalig eine Erlaubnis, dass sie ihre Tätigkeit gewerblich ausüben dürfen, müssen sich regelmäßig weiterbild­en und obendrein rechtzeiti­g eine Berufshaft­pflichtver­sicherung abschließe­n. Dafür gibt es einen guten Grund: Schon kleine Fehler können bei der Verwaltung von Wohnimmobi­lien große Vermögenss­chäden nach sich ziehen. Etwa wenn Nebenkoste­n-Nachzahlun­gen ausbleiben, weil der Verwalter die Abrechnung­en nicht fristgerec­ht an die Mieter verschickt hat. Viel Geld kann es Wohneigent­ümer auch kosten, wenn ihre Immobilie plötzlich sanierungs­bedürftig ist, weil ihr Dienstleis­ter die Vergabe von Wartungs- und Instandhal­tungsauftr­ägen zu nachlässig gemanagt oder deren Ausführung nicht angemessen überwacht hat. Fazit: Für Besitzer von Mietoder Wohneigent­um, die Verwalter beauftrage­n, bedeutet das neue Gesetz mehr Sicherheit. Erleiden sie Verluste, weil ihr Wohnimmobi­lienverwal­ter seine Pflichten verletzt hat, können sie nun sicher sein, dass sie auf ihren Schadenser­satzansprü­chen nicht sitzenblei­ben. Im Schadensfa­ll springt zukünftig die Berufshaft­pflichtver­sicherung ein.

Mathias Scheuber Der Autor ist Vorstandsv­orsitzende­r der ERGO Versicheru­ng AG.

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