Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Mehr Schutz für Eigentümer
Viele Bundesbürger wollen im Alter mietfrei leben oder mit Mieteinnahmen einen Teil ihrer Altersvorsorge bestreiten. Sie investieren deshalb in Wohnimmobilien. Wem die Zeit fehlt, sich selbst um die Verwaltung zu kümmern, der beauftragt einen der bundesweit rund 23.000 Wohnimmobilienverwalter. Für sie gelten ab 1. August 2018 neue Berufszulassungsregeln. Sie benötigen spätestens ab 1. März 2019 (solange läuft die Übergangsfrist) erstmalig eine Erlaubnis, dass sie ihre Tätigkeit gewerblich ausüben dürfen, müssen sich regelmäßig weiterbilden und obendrein rechtzeitig eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Dafür gibt es einen guten Grund: Schon kleine Fehler können bei der Verwaltung von Wohnimmobilien große Vermögensschäden nach sich ziehen. Etwa wenn Nebenkosten-Nachzahlungen ausbleiben, weil der Verwalter die Abrechnungen nicht fristgerecht an die Mieter verschickt hat. Viel Geld kann es Wohneigentümer auch kosten, wenn ihre Immobilie plötzlich sanierungsbedürftig ist, weil ihr Dienstleister die Vergabe von Wartungs- und Instandhaltungsaufträgen zu nachlässig gemanagt oder deren Ausführung nicht angemessen überwacht hat. Fazit: Für Besitzer von Mietoder Wohneigentum, die Verwalter beauftragen, bedeutet das neue Gesetz mehr Sicherheit. Erleiden sie Verluste, weil ihr Wohnimmobilienverwalter seine Pflichten verletzt hat, können sie nun sicher sein, dass sie auf ihren Schadensersatzansprüchen nicht sitzenbleiben. Im Schadensfall springt zukünftig die Berufshaftpflichtversicherung ein.
Mathias Scheuber Der Autor ist Vorstandsvorsitzender der ERGO Versicherung AG.