Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Flughafen: Politik kritisiert Urteil
Das OVG Münster erlaubt 14 neue Parkplätze am Düsseldorfer Flughafen. Die Fraktionen sehen darin einen weiteren Schritt zur Kapazitätserweiterung.
(tak/tb) Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klagen von Fluglärmgegnern und den Städten Meerbusch, Kaarst und Ratingen gegen die Errichtung von weiteren Vorfeldflächen auf dem westlichen Betriebsgelände des Düsseldorfer Airports abgewiesen und 14 neue Flugzeugparkplätze erlaubt. Der Bau der Abstellflächen sei mit Rücksicht auf die im östlichen Bereich wegfallenden Stellplätze und mit einer „effektiveren und sichereren Verkehrsgestaltung“am Flughafen gerechtfertigt, so die Richter.
Christoph Lange, Vorsitzender des Vereins Bürger gegen Fluglärm, nennt das Urteil „ein Armutszeugnis für die deutsche Justiz“. Von Ersatz könne keine Rede sein, weil tatsächlich keine Abstellpositionen wegfielen. Das Gericht war außerdem der Meinung, Lärm-Schadstoff-, Geruchs- und Lichtemissionen durch den Neubau seien geringfügig oder nicht erheblich. Auf eine Zunahme an Flugbewegungen, auf die die Kläger hingewiesen hatten, komme es nicht an, da das künftige Verkehrsaufkommen auch mit den bestehenden Stellflächen bewältigt werden könnte.
Lange will nun den weiteren Rechtsweg bestreiten vor das Bun- desverwaltungsgericht ziehen. Auch die Meerbuscher Fraktionen kritisieren das Urteil. Werner Damblon (CDU) sagte: „Direkte Auswirkungen für Meerbusch hat diese Vorfelderweiterung mit neuen Parkpositionen zwar nicht, aber es ist ein weiterer Schritt des Flughafens zur möglichen Erweiterung der Kapazitäten.“Seit Jahren werde eine Art „Salamitaktik“genutzt, um diesem Ziel näher zu kommen. „Der entscheidende Schritt dazu ist der bei der Landesregierung vorliegende Antrag auf die drastische Steigerung der maximal möglichen Flugbewegungen. Wir werden weiterhin alle möglichen Schritte unternehmen, um dies zu verhindern.“
„Eine erneute Ohrfeige für die lärm- und abgasgeplagten Menschen im Umfeld des Düsseldorfer Flughafens“, nennt Jürgen Peters (Grüne) das Urteil. „Die Frage zwischen gerecht und Gerechtigkeit, die zwischen Gesundheitsschutz und wirtschaftlichen Interessen, ging leider wieder zulasten der Bevölkerung aus“, so Peters.
Daniela Glasmacher (UWG) kritisiert: „Der Flughafenbetreiber muss wirtschaften, das heißt, er würde nicht ins Blaue einfach mal für Millionen Euro Stellflächen bauen.“ Offensichtlich seien sich Bezirksregierung, Landesregierung und das Oberverwaltungsgericht einig: Ausbau des Flughafens um jeden Preis. „Die Gesundheit der Bürger scheint unwichtig zu sein“, so Glasmacher.
Das Urteil sei für die Stadt und für die hier lebenden Menschen nicht nachvollziehbar, sagte Nicole Niederdellmann-Siemes (SPD) unserer Redaktion. Vor allem ärgert die SPD, dass „selbst das Landesverkehrsministerium im Oktober 2013 bei der Prüfung der Antragsunterlagen festgestellt hatte, dass es sich bei dem beantragten Vorhaben nicht um eine 1:1-Kompensation handelt.“Offenbar habe der Flughafen die Richter davon aber überzeugen können.
Darauf weist auch die FDP hin und bedauert weiter: „Der Beweisantrag aller Kläger, dass über ein zusätzliches Sachverständigengutachten nachgewiesen werden soll, dass die abschnittsweise genehmigten Baumaßnahmen des Flughafens tatsächlich der Kapazitätserhöhung dienen, wurde vom Gericht abgelehnt. Die FDP Meerbusch geht davon aus, dass wir den steinigen Rechtsweg nach entsprechender Prüfung der Erfolgsaussichten weitergehen werden“, so Klaus Rettig.