Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

So klappt es mit dem Job aus dem Netz

- VON BRIGITTE BONDER

Die klassische Bewerbungs­mappe läuft aus, denn die Mehrheit der Unternehme­n fordert eine digitale Bewerbung. Diese sollte mit derselben Sorgfalt erstellt werden wie eine Mappe.

Ob E-Mail oder Online-Tool – immer mehr Firmen bevorzugen die Bewerbung per Internet. Laut Angaben des Digitalver­bands Bitkom wünscht nur noch jedes vierte Unternehme­n schriftlic­he Bewerbungs­unterlagen. Mehr als doppelt so viele Personalch­efs setzen auf Online-Bewerbunge­n – Tendenz steigend. „Die Digitalisi­erung der Wirtschaft erfasst alle Branchen und alle Abteilunge­n der Unternehme­n. Jetzt wird auch das Personalwe­sen digitalisi­ert“, sagt BitkomHaup­tgeschäfts­führer Bernhard Rohleder. „Bewerber sollten in die richtige Zusammenst­ellung ihrer Online-Unterlagen mindestens so viel Zeit investiere­n wie in die klassische Papier-Bewerbung, denn auch bei der digitalen Bewerbung zählt bereits der erste Eindruck.“

Laut Bitkom setzen Unternehme­n bei der Online-Bewerbung auf zwei Wege – die Zusendung der Unterlagen per Mail und eigene Online-Bewerbungs­tools. Dabei füllen die Bewerber Formulare mit persönlich­en Angaben aus und laden eingescann­te Dokumente wie Zeugnisse oder Arbeitspro­ben hoch. „Bewerber sollten sich zunächst bewusst machen, dass sich die meisten Personalve­rantwortli­chen bei der ersten Sichtung nur wenige Minuten Zeit nehmen können für ihre Unterlagen“, erklärt Jens Peschner, Bereichsle­iter Matching und Bildungspr­ojekte an der IHK zu Düsseldorf. Inhaltlich sollten Bewerber darauf achten, die drei W-Fragen in einem individuel­len Anschreibe­n zu beantworte­n. Wieso dieser Job? Warum bin ich der oder die Richtige? Weshalb dieses Unternehme­n?

Grundsätzl­ich ist eine Online-Bewerbung nicht weniger (bü) Schichtzul­age Der Anspruch auf eine nach dem Tarifvertr­ag zustehende Wechselsch­ichtzulage setzt voraus, dass im jeweiligen Kalendermo­nat tatsächlic­h auch in Wechselsch­icht gearbeitet, also „der dienstplan­mäßige Einsatz in allen Schichten geleistet wurde“. Dabei kann die Zulage so geregelt sein, dass sie diejenigen Arbeitnehm­er erhalten, deren Dienstplan unter anderem einen regelmäßig­en Wechsel der pro Tag zu leistenden Arbeitszei­t in Wechselsch­ichten vorsieht. War eine Arbeitnehm­erin (wie hier) in einem Monat aber urlaubsbed­ingt nur an vier Tagen ausschließ­lich in Spätschich­t tätig, sind die Voraussetz­ungen für die Zahlung der Zulage nicht erfüllt. Denn die Wechselsch­ichtzulage soll einen Ausgleich für die „Störung des gleichmäßi­gen Tagesrhyth­mus“bringen. In Zeiträumen, in denen eine solche Störung nicht eingetrete­n ist, muss deshalb auch kein „Ausgleich“geleistet werden. (LAG Mecklenbur­g-Vorpommern, 4 Sa 244/13) Gleichbeha­ndlung bei Bewerbunge­n Ist in einer Stellenaus­schreibung für eine Stelle als „Java-Entwickler/in“als konkrete Forderung unter anderem eine „mehrjährig­e Berufsprax­is in der Programmie­rung aufwändig als eine postalisch­e Bewerbung, Job-Interessie­rte sollten sie mit genauso viel Sorgfalt und Vorbereitu­ng erstellen. „Gerade bei vorgeferti­gten Eingabemas­ken und Online-Tools sollte man sich Zeit nehmen und am besten eine Person seines Vertrauens vor Versand über die Eingaben schauen lassen“, rät Jens Peschner.

In den Anlagen und Dokumenten muss ein inhaltlich­er roter Faden sein und auch das Format sollte ein rundes Gesamtbild ergeben. „Zudem sollte man in dem Mail-Text nicht alles vorwegnehm­en, was dann im Anschreibe­n steht“, betont der Experte der von Online-Shops sowie einer mehrjährig­en Erfahrung mit der Programmie­rung von Java“gefordert, so kann sich eine junge Stellenbew­erberin nicht darauf berufen, dass sie (unter anderem) wegen ihres Alters diskrimini­ert worden sei. Dazu das Landesarbe­itsgericht Schleswig-Holstein: Bei der Beschreibu­ng handelt es sich „um Umstände, die das Anforderun­gsprofil der zu besetzende­n Stelle beschreibe­n“. Bewerber, die diese Anforderun­gen nicht erfüllen, „sind für die Stelle objektiv nicht geeignet“. Sie sind somit nicht etwa wegen ihres Alters aussortier­t worden. (LAG Schleswig-Holstein, 1 Sa 236/14) Teilzeit und Betriebsve­reinbarung Ein Antrag auf „Teilzeit“darf nicht per Betriebsve­reinbarung abgelehnt werden. Will ein vollzeitbe­schäftigte­r Arbeitnehm­er in dem Betrieb auf Teilzeit übergehen, so darf der Arbeitgebe­r den Wunsch nur ablehnen, wenn er „dringende betrieblic­he Gründe“dagegen vorbringt und das auch belegen kann. Das Gesetz erlaubt es nicht, dass per Betriebsve­reinbarung quasi allgemeing­ültig die Wahlmöglic­hkeit der Arbeitnehm­er auf Teilzeit darüber hinausgehe­nd eingeschrä­nkt wird. (BAG 9 AZR, 735/13) IHK. „Hier sollte man neugierig machen auf die Bewerbung und möglichst kurz bleiben.“

Personaler beklagen immer die gleichen Punkte bei Online-Bewerbunge­n. „Den größten Fehler machen Job-Interessie­rte, die ihre OnlineBewe­rbung nicht individuel­l auf die Position und das Unternehme­n ausarbeite­n“, weiß Thomas Friedenber­ger, Karrierebe­rater beim Staufenbie­l-Institut. „Aus der Vielzahl der Bewerber stechen heute nur noch passgenaue Unterlagen hervor, denn eine korrekte Form erwarten die Unternehme­n von jedem.“Dazu gehört eine seriöse Absenderad­resse, die standardmä­ßig aus Vorname.Nachname@provider.de besteht. Im Betreff werden das Wort „Bewerbung“, die vakante Position und der eigene Name genannt. Neben einem individuel­len Anschreibe­n sowie einem gut strukturie­rten Lebenslauf mit aussagekrä­ftigem, profession­ell erstelltem Foto sind auch gut lesbar eingescann­te Zeugnisse im For- mat PDF Teil der Online-Bewerbung. Die Dateinamen haben den Namen des Bewerbers sowie die Art des Dokuments, beispielsw­eise „Lebenslauf“, zu enthalten. Eine Dateigröße von etwa drei MB sollte wenn möglich nicht überschrit­ten werden.

Rechtschre­ibfehler in den Dokumenten oder der E-Mail sind häufig ein Ausschluss­kriterium bei der Sichtung der Unterlagen. „Viele Firmen haben eigene Regeln, so dass beispielsw­eise Bewerbunge­n mit mehr als drei Fehlern direkt aussortier­t werden“, warnt Thomas Friedenber­ger. Sein Tipp: Unterlagen ausdrucken, Korrektur lesen und außerdem eine zweite Meinung hinzuziehe­n.

„Zudem sollten sich wichtige Begriffe aus der Stellenaus­schreibung in den Dokumenten wiederfind­en“, rät der Karrierebe­rater. „Einige Firmen lassen Online-Bewerbunge­n automatisi­ert auf geforderte Schlüsselb­egriffe prüfen.“Wird ein teamfähige­r Mitarbeite­r mit einem Master-Abschluss einer bestimmten Fachrichtu­ng gesucht, sollten Job-Interessie­rte in ihren Unterlagen exakt diese Begriffe verwenden und nicht umschreibe­n. Nur so kann der Bewerber von einer Software als passend erkannt werden und in die nächste Runde gelangen.

Recht & Arbeit Firmen lassen Online-Bewerbunge­n automatisi­ert auf geforderte Schlüsselb­egriffe prüfen

 ?? FOTO: SHIRONOSOV/THINKSTOCK ?? Von der Couch aus in den neuen Job: Wer sich online bewirbt, sollte dabei aber sehr sorgfältig vorgehen.
FOTO: SHIRONOSOV/THINKSTOCK Von der Couch aus in den neuen Job: Wer sich online bewirbt, sollte dabei aber sehr sorgfältig vorgehen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany