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Zuwanderer häufig Opfer von Straftaten anderer Zuwanderer

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WIESBADEN (dpa) Im ersten Quartal 2018 sind zehn von elf Todesopfer­n einer Straftat, bei der mindestens ein Zuwanderer als tatverdäch­tig gilt, ebenfalls Zuwanderer gewesen. Dies geht aus einer Auswertung des Bundeskrim­inalamtes (BKA) zum Thema„Kriminalit­ät im Kontext von Zuwanderun­g“hervor. Ein Opfer hat die deutsche Staatsange­hörigkeit.

Insgesamt seien von Januar bis März 89 Straftaten gegen das Leben registrier­t worden, bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdäch­tiger ermittelt wurde, hieß es. Bei der überwiegen­den Zahl der Fälle blieb es bei einer versuchten Tötung. Bei insgesamt 64 Ermittlung­en waren ausschließ­lich Zuwanderer auf Täter- und Opferseite beteiligt, wie das BKA mitteilte.

Zuwanderer im Sinne der Statistik sind Asylbewerb­er, anerkannte Flüchtling­e, Ausländer mit Duldungsst­atus sowie Menschen, die sich unerlaubt in Deutschlan­d aufhalten.

Die Zahl der Straftaten, bei denen mindestens ein Zuwanderer als tatverdäch­tig gilt, ist in den ersten drei Monaten 2018 gestiegen. Im Vergleich zum letzten Quartal 2017 erhöhte sich die Zahl um 4200 Fälle auf 66.200, wie aus der Auswertung hervorgeht. Die meisten davon betrafenVe­rmögens- und Fälschungs­delikte (28 Prozent) – und innerhalb dieser vorrangig Fälle von Beförderun­gserschlei­chung (55 Prozent).

Verstöße gegen das Ausländerr­echt sind generell nicht berücksich­tigt.

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