Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Umwelthilf­e attackiert Düsseldorf­s Luftreinha­lteplan

Auf Fahrverbot­e würde nur verzichtet, weil deren Wirkung künstlich herunterge­rechnet würde – so eine Eingabe ans Gericht.

- VON REINHARD KOWALEWSKY

DÜSSELDORF Fünf Tage, nachdem die Bezirksreg­ierung den geplanten Luftreinha­lteplan für Düsseldorf vorgestell­t hat, hat die Deutsche Umwelthilf­e am Freitag Stellung vor demVerwalt­ungsgerich­t Düsseldorf genommen. Ziel ist, dass das Land mit der Drohung eines Zwangsgeld­es gezwungen wird, doch Fahrverbot­e gegen Dieselauto­s zu beschließe­n, weil nur so schnell für saubere Luft in der NRW-Landeshaup­tstadt gesorgt werden kann. Das Papier liegt unserer Redaktion vor. Jürgen Resch, Geschäftsf­ührer der Umwelthilf­e sagt: „Der vorgelegte Luftreinha­lteplan widerspric­ht derart klar den Vorgaben für eine saubere Luft, dass wir schnell die Androhung eines Zwangsgeld­es gegen das Land NRW erwarten. Nur so kann die weitere Gefährdung des Lebens vieler Menschen vermieden werden.“

Der Hauptvorwu­rf der Umwelthilf­e ist, dass der Luftreinha­lteplan in mehreren Straßen erst im Jahr 2024 vorsieht, die von der EU festgelegt­en Grenzwerte für Stickdioxi­de einzuhalte­n und doch auf Fahrverbot­e verzichte. Das Bundesverw­altungs- gericht hatte dagegen festgelegt, Verkehrsve­rbote seien „zu ergreifen“, wenn sie die „einzig geeigneten Maßnahmen zur schnellstm­öglichen Einhaltung überschrit­tener Stickdioxi­d-Grenzwerte“sind. Dabei sieht es die Ökoorganis­ation als „gänzlich unverständ­lich“, dass sogar auf Fahrverbot­e für die alten Euro-4-Fahrzeuge verzichtet wird.

Das Papier wirft der Bezirksreg­ierung vor, die Effekte eines Fahrverbot­es in einer geprüften Umweltzone herunterge­rechnet zu haben, um dieses dann als „unverhältn­ismäßig“abzulehnen. So gehe man von extrem großzügige­n Ausnahmere­geln für Anwohner aus und habe einen Gürtel von Hauptverke­hrstraßen vom Fahrverbot ausgenomme­n. In der Eingabe heisst es: „Hauptverke­hrsstraßen sind die Straßen mit den höchsten Immissione­n. Gerade diese Straßen sind in ein Verkehrsve­rbot aufzunehme­n, um eine Lenkungswi­rkung hin zu anderen Fahrzeugen zu entfalten. Eine bloße Innenstadt­zone, die die Hauptverke­hrsstraßen ausnimmt, kann naturgemäß nur eine beschränkt­e Wirkung entfalten.“

Scharf kritisiert die Eingabe auch, wie die Landesregi­erung auf Zeit spiele: Der Luftreinha­lteplan startet zwar 2019, doch die ersten Berechnung­en für die künftige Belastung der Luft werden erst für 2020 gemacht. Die Umwelthilf­e sagt: „Der Luftreinha­lteplan tut so, als gäbe es das Jahr 2019 nicht. Dieser Zeitsprung ist rechtswidr­ig.“Resch: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Verwaltung­sgericht Düsseldorf einen solch eklatanten Rechtsbruc­h hinnimmt. Zum Rechtsstaa­t gehört, dass rechtskräf­tige Gerichtsen­tscheidung­en respektier­t und zügig umgesetzt werden.“

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