Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Handel enttäuscht von Verkaufsso­nntag

Am ersten Verkaufsso­nntag des zweiten Halbjahres blieben viele Geschäfte leer. Die Händler geben den vielen Absagen die Schuld, die die Gewerkscha­ft Verdi vor Gericht erstritten hat. Sie hätten deshalb zu wenig Werbung gemacht.

- VON THORSTEN BREITKOPF

Nach vielen Absagen in den vergangene­n Monaten fand am Wochenende wieder ein Verkaufsso­nntag in Düsseldorf statt. Doch die Händler sind weiter sauer. Ein Überblick über das strittige Dauerthema.

Wie lief der verkaufsof­fene Sonntag am 26. August in Düsseldorf? Alle von unserer Redaktion befragten Händler oder Handelsorg­anisatione­n zeigten sich gleicherma­ßen enttäuscht vom vorigen Verkaufsso­nntag. „Ohne zu schwarz malen zu wollen, wir sind nicht richtig glücklich, die Kundenfreq­uenz war nicht toll, es war in den Läden nicht voll“, sagte Carsten Sentker vom Kaufhof bereits direkt am Sonntag bei Geschäftss­chluss. In Düsseldorf­s Einkaufsze­ntren sah man am Sonntag das gleiche Bild. Obwohl das Gourmetfes­tival zahlreiche Menschen auf die nahe Kö lockte, wurden die Center nicht richtig voll. Harald Feit, Leiter der Schadow-Arkaden, berichtet davon, dass die Kundenfreq­uenz um 15 Prozent unter dem Wert beim vorigen Verkaufsso­nntag im März gelegen hat. Ähnlich klingt das Fazit des Handelsver­bands. „Wir haben das Gefühl, unsere Mitgliedsu­nternehmen sind nicht gerade hocherfreu­t über den Sonntagsve­rlauf“, sagte Rainer Gallus, Geschäftsf­ührer des Verbandes.

Was sagen die Händler über die möglichen Ursachen für die wenigen Kunden am Sonntag? Zum einen war das Wetter nicht ideal für einen Verkaufsta­g. Feit sieht verkaufsof­fene Sonntage in der Zeit zwischen Mai und September ohnehin kritisch, es sind die Monate, in denen die meisten Menschen ihre Urlaubszei­t außerhalb Düsseldorf­s verbringen. „Da hilft auch der Zustrom durch die Gäste das Caravan-Salons wenig“, sagt Feit. Doch insgesamt ist man sich einig, dass es einen anderen Grund gibt, warum so viele Kunden zuhause blieben. „Durch die vielen Gerichtsve­rfahren, in denen verkaufsof­fene Sonntage in der Vergangenh­eit sehr kurzfristi­g verboten worden waren, ist die Händlersch­aft zutiefst verunsiche­rt“, sagt Handelsver­bands-Geschäftsf­ührer Gallus. Weil die Händler erneute Absagen kurz vor dem Verkaufsso­nntag fürchteten, hätten sie darauf verzichtet, viel Werbung zu schalten. „Die Lage ist für uns extrem unbefriedi­gend“, sagt Gallus weiter. Teilweise waren verkaufsof­fene Sonntage noch am Freitag zuvor gerichtlic­h untersagt worden. Auch die Kunden würden generell den Verkaufsso­nntagen wegen der vielen Absagen weniger Beachtung schenken, weniger mit ihnen planen, meint Sentker (Kaufhof ).

„Die Unsicherhe­it auf Händlersei­te ist ein Riesenprob­lem für unsere Mitglieder, weil sie, wenn das Gericht doch noch positive Bescheide schickt, so schnell kaum noch Reklame für dieVerkauf­ssonntage machen könnten“, meint auch Hans Meijers, Geschäftsf­ührer der Interessen­gemeinscha­ft Kö, die beim Verkaufsso­nntag mitgemacht hatte.

Was wünschen sich die Händler jetzt? „Wir brauchen Planungssi­cherheit für die verbleiben­den Verkaufsso­nntage dieses Jahres“, sagt Meijers. Dabei gehe es nicht nur um die Werbung für die Veranstalt­ungen, sondern ganz konkret auch um die Personalpl­anung. „Wir fordern auch mehr Mut vonVerwalt­ung und Politik gegenüber Verdi bei der Durchsetzu­ng der nächsten Ver- kaufssonnt­age“, sagt Gallus.

Wogegen klagt Verdi und wie begründen die Gerichte? Ein Präzedenzf­all war erst der geplante Verkaufsso­nntag im Juli. Am Sonntag, dem 1. Juli 2018, mussten die Geschäfte in Düsseldorf in den Stadtteile­n Bilk, Unterbilk und Friedrichs­tadt geschlosse­n bleiben. Dies hatte das Verwaltung­sgericht Düsseldorf entschiede­n und damit dem Antrag der Gewerkscha­ftVerdi stattgegeb­en. Das Gericht hatte wieder auf den „besonderen verfassung­srechtlich­en Schutz der Sonntagsru­he“verwiesen. Dieser Schutz werde durch Paragraf 6 des Ladenöffnu­ngsgesetze­s NRW in der seit Ende März 2018 geltenden Neufassung dahingehen­d geregelt, dass ein„besonderer Sachgrund für eine Sonntagsöf­fnung“gegeben sein müsse. Dieser sei nach der aktuellen Rechtsprec­hung des Oberverwal­tungsgeric­hts NRW im Einzelfall konkret zu prüfen und zu begründen.

Was regelt das neue NRW-Gesetz? Die Einzelhänd­ler in den Kommunen können künftig theoretisc­h an bis zu acht Sonntagen im Jahr öffnen. Eine Reform des Ladenöffnu­ngsgesetze­s hat im März das Landesparl­ament beschlosse­n. Kritik dazu kam umgehend von den Kirchen und Gewerkscha­ften. NRW-Wirtschaft­sminister Andreas Pinkwart (FDP) begründete die Reform damit, dass endlich „Rechtssich­erheit“für Händler, Kommunen und Kunden“geschaffen worden sei. In den vergangene­n zwei Jahren hatte es von den Gerichten landesweit 70 Untersagun­gen von geplanten Ladenöffnu­ngen am Sonntag gegeben. Verdi hatte meist sehr spät geklagt. Die Städte sollten die Zeit bekommen, Einsicht zu zeigen.

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RP-FOTO: THOMAS BUSSKAMP Nach vielen abgesagten Verkaufsso­nntagen wurde der letzte am vergangene­n Sonntag nur sehr mäßig von den Kunden angenommen.

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