Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
„Einkaufen am Sonntag ist ein Teil der Freizeitgestaltung“
Was spricht für/gegen den Verkaufssonntag?
Peter Achten: An sonntäglichen Verkaufsöffnungen können Handel und Städte an wenigen ausgewählten Tagen im Jahr ein besonderes Innenstadterlebnis bieten. Lebendige Städte bedürfen einer Menge Engagement – auch zum Erhalt eines vielfältigen Einzelhandelsangebots gegenüber dem immer erreichbaren Onlinehandel. Auch aus Handelssicht gilt es, das Gebot der Sonnund Feiertagsruhe zu achten. Für Kunden ist das Einkaufen heutzutage Teil der Freizeitgestaltung mit Freunden und Familie. Ohnehin wird an Sonntagen ein großes Angebot an Freizeitmöglichkeiten geboten, so dass wir in einer Geschäftsöffnung an wenigen Tagen im Jahr keinen Widerspruch sehen.
Gefährden weniger Verkaufssonntage den stationären Handel?
Achten Der Onlinehandel hat die Einkaufsgewohnheiten und die Einzelhandelslandschaft verändert: Läden und Arbeitsplätze sind gefährdet und die Entwicklung hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Ortskerne. Sie drohen zu veröden und an Attraktivität zu verlieren. In Grenzregionen strömen sonntags tausende Shoppingtouristen zu den Nachbarn, 42 Prozent des Onlinehandels wird an Sonn- und Feiertagen getätigt. Was liegt da näher, als den Menschen im öffentlichen Interesse auch an einigen wenigen Sonn- und Feiertagen die Möglichkeit zu geben vor Ort einkaufen zu gehen?
Wie könnte ein Kompromiss aussehen?
Achten: Der Kompromiss besteht bereits in der nur ausnahmweisen Öffnung. Trotz aller guten Absichten der Landesregierung mit der Überarbeitung des LÖG nehmen wir eine starke Verunsicherung und daraus resultierende abwartende Haltung vielerorts sowohl unter Händlern als auch in den Städten wahr. Die Kommunen sehen sich zumeist besonders bei den neuen Sachgründen überfordert, die vorgenommene Abwägung so zu Papier zu bringen, dass diese vor Gericht standhält. Von solcher hochkomplexen Antragsstellung müssen wir wegkommen und Sonntagsöffnungen wieder planungssicher ermöglichen.
Wie sehen die Mitarbeiter Ihres Erachtens nach den verkaufsoffenen
Sonntag?
Achten. Nach unserer Erfahrung ist in den Betrieben eine ausreichende Zahl an Beschäftigten gerne bereit, an Sonntagen zu arbeiten, da diese Zeit in der Regel mit entsprechenden Zuschlägen und Zeitausgleichen abgegolten wird. Arbeitsschutzgesetze und Betriebsräte tragen dafür Sorge, dass die Interessen der Arbeitnehmer gewahrt werden.
Muss der Gesetzgeber handeln?
Achten Das vorrangige Ziel von mehr Planungssicherheit und einem vereinfachten Verfahren steht aktuell noch aus. Die Landesregierung hatte die Neufassung des LÖG zügig in die Wege geleitet, nun brauchen Kommunen und Handel aber noch Unterstützung in der Umsetzung.