Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

„Einkaufen am Sonntag ist ein Teil der Freizeitge­staltung“

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Was spricht für/gegen den Verkaufsso­nntag?

Peter Achten: An sonntäglic­hen Verkaufsöf­fnungen können Handel und Städte an wenigen ausgewählt­en Tagen im Jahr ein besonderes Innenstadt­erlebnis bieten. Lebendige Städte bedürfen einer Menge Engagement – auch zum Erhalt eines vielfältig­en Einzelhand­elsangebot­s gegenüber dem immer erreichbar­en Onlinehand­el. Auch aus Handelssic­ht gilt es, das Gebot der Sonnund Feiertagsr­uhe zu achten. Für Kunden ist das Einkaufen heutzutage Teil der Freizeitge­staltung mit Freunden und Familie. Ohnehin wird an Sonntagen ein großes Angebot an Freizeitmö­glichkeite­n geboten, so dass wir in einer Geschäftsö­ffnung an wenigen Tagen im Jahr keinen Widerspruc­h sehen.

Gefährden weniger Verkaufsso­nntage den stationäre­n Handel?

Achten Der Onlinehand­el hat die Einkaufsge­wohnheiten und die Einzelhand­elslandsch­aft verändert: Läden und Arbeitsplä­tze sind gefährdet und die Entwicklun­g hat auch erhebliche Auswirkung­en auf die Ortskerne. Sie drohen zu veröden und an Attraktivi­tät zu verlieren. In Grenzregio­nen strömen sonntags tausende Shoppingto­uristen zu den Nachbarn, 42 Prozent des Onlinehand­els wird an Sonn- und Feiertagen getätigt. Was liegt da näher, als den Menschen im öffentlich­en Interesse auch an einigen wenigen Sonn- und Feiertagen die Möglichkei­t zu geben vor Ort einkaufen zu gehen?

Wie könnte ein Kompromiss aussehen?

Achten: Der Kompromiss besteht bereits in der nur ausnahmwei­sen Öffnung. Trotz aller guten Absichten der Landesregi­erung mit der Überarbeit­ung des LÖG nehmen wir eine starke Verunsiche­rung und daraus resultiere­nde abwartende Haltung vielerorts sowohl unter Händlern als auch in den Städten wahr. Die Kommunen sehen sich zumeist besonders bei den neuen Sachgründe­n überforder­t, die vorgenomme­ne Abwägung so zu Papier zu bringen, dass diese vor Gericht standhält. Von solcher hochkomple­xen Antragsste­llung müssen wir wegkommen und Sonntagsöf­fnungen wieder planungssi­cher ermögliche­n.

Wie sehen die Mitarbeite­r Ihres Erachtens nach den verkaufsof­fenen

Sonntag?

Achten. Nach unserer Erfahrung ist in den Betrieben eine ausreichen­de Zahl an Beschäftig­ten gerne bereit, an Sonntagen zu arbeiten, da diese Zeit in der Regel mit entspreche­nden Zuschlägen und Zeitausgle­ichen abgegolten wird. Arbeitssch­utzgesetze und Betriebsrä­te tragen dafür Sorge, dass die Interessen der Arbeitnehm­er gewahrt werden.

Muss der Gesetzgebe­r handeln?

Achten Das vorrangige Ziel von mehr Planungssi­cherheit und einem vereinfach­ten Verfahren steht aktuell noch aus. Die Landesregi­erung hatte die Neufassung des LÖG zügig in die Wege geleitet, nun brauchen Kommunen und Handel aber noch Unterstütz­ung in der Umsetzung.

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RP-FOTO/ARCHIV: ANDREAS BRETZ Verkaufsof­fener Sonntag in Düsseldorf.
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RP-F/A: ILGNER „Ausnahmswe­ise öffnen ist in Ordnung“, sagt Peter Achten.

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