Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

NRW wehrt Angriff von Umwelthilf­e ab

Das Verwaltung­sgericht Düsseldorf lehnte ein Zwangsgeld ab. Fahrverbot­e in der Landeshaup­tstadt sind damit aber nicht vom Tisch.

- VON FLORIAN RINKE

DÜSSELDORF Es ist ein Kampf über zwölf Runden, den die Deutsche Umwelthilf­e deutschlan­dweit gerade ausfechtet – und einen schnellen Sieg durch k.o. wird es wohl nicht geben. Im Gegenteil. Konnte die Organisati­on am Mittwoch vor Gericht noch ein Fahrverbot für ältere Diesel-Fahrzeuge in Frankfurt erstreiten, musste sie gestern vor dem Düsseldorf­er Verwaltung­sgericht bereits einen Rückschlag hinnehmen.

Das Gericht lehnte es ab, ein sogenannte­s Zwangsgeld gegen das Land NRW zu verhängen. Dieses hatte die Umwelthilf­e gefordert, weil das Land (und die zuständige Bezirksreg­ierung) keine Fahrverbot­e für Düsseldorf anordnen, obwohl die Grenzwerte für saubere Luft in Düsseldorf seit Jahren überschrit­ten werden, sondern stattdesse­n andere Maßnahmen zur Verbesseru­ng der Luftqualit­ät unterstütz­en.

Einen weiteren Wirkungstr­effer konnte die Umwelthilf­e daher gestern nicht setzen, setzte aber direkt wieder nach, indem sie ankündigte, Beschwerde vor dem Oberverwal­tungsgeric­ht in Münster einzulegen. Denn dank des Urteils aus Düsseldorf konnte die Landesregi­erung einen Angriff zwar abwehren, doch die Deckung steht weiterhin mehr als wacklig.

Denn das Gericht urteilte zwar, dass es für NRW keine Pflicht zur Einführung von Fahrverbot­en gegeben habe, die Prüfung und Abwägung einer solchen Maßnahme also ausreichen­d gewesen sei. Ob die Prüfung der Bezirksreg­ierung jedoch generell allen rechtliche­n Anforderun­gen genügt, ließ das Gericht offen. (Az. 3 M 123/18)

„Das Verwaltung­sgericht hat keine Sachentsch­eidung über die Notwendigk­eit eines Fahrverbot­s getroffen“, sagt Remo Klinger, Anwalt der Umwelthilf­e. Das NRW-Umweltmini­sterium betont hingegen, dass die Bezirksreg­ierung gründlich geprüft habe, aber zu dem Ergebnis gekommen sei, dass Fahrverbot­e unverhältn­ismäßig seien. Stattdesse­n fordert man von der Bundesregi­erung die Prüfung der Nachrüstun­g von Diesel-Fahrzeugen, „die im Sinne der Verhältnis­mäßigkeit einen geringeren Eingriff in die Rechte der Bürger bedeutet als Fahrverbot­e“.

Ähnlich äußerten sich gestern auch Politiker in Hessen. So bezeichnet­e der SPD-Fraktionsc­hef Thorsten Schäfer-Gümbel das Urteil aus Wiesbaden, das Fahrverbot­e für Frankfurt vorsieht, als „Dokument des Scheiterns in der Verkehrspo­litik“. Unklar ist, ob die schwarz-grüne hessische Landesregi­erung gegen das Urteil juristisch vorgehen wird. Je nach Parteizuge­hörigkeit kommt das Urteil zu einem guten oder schlechten Zeitpunkt: Ende Oktober wird in Hessen gewählt.

Die deutsche Autobranch­e sprach sich hingegen erneut gegen Hardware-Nachrüstun­gen aus. Sie lösten die Probleme auch in Frankfurt nicht, erklärte der Verband der Automobili­ndustrie (VDA). Es würde mehrere Jahre dauern, bis sie umgesetzt werden könnten. Zudem erhöhten sich dadurch Verbrauch und CO2-Emissionen bei betroffene­n Autos. Das helfe dem Klima auch nicht.

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FOTO: DPA DUH-Geschäftsf­ührer Jürgen Resch kämpft für saubere Luft.

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