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NRW wehrt Angriff von Umwelthilfe ab
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte ein Zwangsgeld ab. Fahrverbote in der Landeshauptstadt sind damit aber nicht vom Tisch.
DÜSSELDORF Es ist ein Kampf über zwölf Runden, den die Deutsche Umwelthilfe deutschlandweit gerade ausfechtet – und einen schnellen Sieg durch k.o. wird es wohl nicht geben. Im Gegenteil. Konnte die Organisation am Mittwoch vor Gericht noch ein Fahrverbot für ältere Diesel-Fahrzeuge in Frankfurt erstreiten, musste sie gestern vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht bereits einen Rückschlag hinnehmen.
Das Gericht lehnte es ab, ein sogenanntes Zwangsgeld gegen das Land NRW zu verhängen. Dieses hatte die Umwelthilfe gefordert, weil das Land (und die zuständige Bezirksregierung) keine Fahrverbote für Düsseldorf anordnen, obwohl die Grenzwerte für saubere Luft in Düsseldorf seit Jahren überschritten werden, sondern stattdessen andere Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität unterstützen.
Einen weiteren Wirkungstreffer konnte die Umwelthilfe daher gestern nicht setzen, setzte aber direkt wieder nach, indem sie ankündigte, Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einzulegen. Denn dank des Urteils aus Düsseldorf konnte die Landesregierung einen Angriff zwar abwehren, doch die Deckung steht weiterhin mehr als wacklig.
Denn das Gericht urteilte zwar, dass es für NRW keine Pflicht zur Einführung von Fahrverboten gegeben habe, die Prüfung und Abwägung einer solchen Maßnahme also ausreichend gewesen sei. Ob die Prüfung der Bezirksregierung jedoch generell allen rechtlichen Anforderungen genügt, ließ das Gericht offen. (Az. 3 M 123/18)
„Das Verwaltungsgericht hat keine Sachentscheidung über die Notwendigkeit eines Fahrverbots getroffen“, sagt Remo Klinger, Anwalt der Umwelthilfe. Das NRW-Umweltministerium betont hingegen, dass die Bezirksregierung gründlich geprüft habe, aber zu dem Ergebnis gekommen sei, dass Fahrverbote unverhältnismäßig seien. Stattdessen fordert man von der Bundesregierung die Prüfung der Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen, „die im Sinne der Verhältnismäßigkeit einen geringeren Eingriff in die Rechte der Bürger bedeutet als Fahrverbote“.
Ähnlich äußerten sich gestern auch Politiker in Hessen. So bezeichnete der SPD-Fraktionschef Thorsten Schäfer-Gümbel das Urteil aus Wiesbaden, das Fahrverbote für Frankfurt vorsieht, als „Dokument des Scheiterns in der Verkehrspolitik“. Unklar ist, ob die schwarz-grüne hessische Landesregierung gegen das Urteil juristisch vorgehen wird. Je nach Parteizugehörigkeit kommt das Urteil zu einem guten oder schlechten Zeitpunkt: Ende Oktober wird in Hessen gewählt.
Die deutsche Autobranche sprach sich hingegen erneut gegen Hardware-Nachrüstungen aus. Sie lösten die Probleme auch in Frankfurt nicht, erklärte der Verband der Automobilindustrie (VDA). Es würde mehrere Jahre dauern, bis sie umgesetzt werden könnten. Zudem erhöhten sich dadurch Verbrauch und CO2-Emissionen bei betroffenen Autos. Das helfe dem Klima auch nicht.