Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Umwelthilfe kann Fahrverbot nicht erzwingen
(ujr) Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bei ihrem Kampf für ein Dieselfahrverbot in Düsseldorf einen Dämpfer erhalten. Das Land NRW muss demnach nicht damit rechnen, ein Zwangsgeld wegen unzureichender Befolgung der gerichtlichen Entscheidungen zum Luftreinhalteplan zu zahlen. Die DUH kündigte umgehend an, gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) Beschwerde einzulegen.
Die 3. Kammer des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts stellt in seinem aktuellen Beschluss fest, das Land sei im Entwurf des Luftreinhalteplans seiner Verpflichtung nachgekommen, ein Dieselfahrverbot ernstlich zu prüfen. Diese Pflicht habe das Bundesverwaltungsgericht im Februar 2018 zwar konkretisiert, es habe aber nicht eine Pflicht zur Einführung von Fahrverboten verhängt. Insofern könne die Umwelthilfe ein Fahrverbot auch nicht im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens erzwingen.
Die Auseinandersetzung um den richtigen Weg zu besserer Luft in Düsseldorf ist damit nicht beendet. Es kommt einerseits darauf an, wie das OVG entscheidet. Andererseits kann die Deutsche Umwelthilfe eine neue Klage einreichen. „Das Gericht stellt in dem Beschluss nicht fest, dass die vorgesehenen Maßnahmen des Luftreinhalteplans ausreichend sind“, sagt dazu Umwelthilfe-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Diesen Hinweis werden wir aufgreifen und sofort das Hauptsacheverfahren anhängig machen.“