Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Umwelthilf­e kann Fahrverbot nicht erzwingen

-

(ujr) Die Deutsche Umwelthilf­e (DUH) hat bei ihrem Kampf für ein Dieselfahr­verbot in Düsseldorf einen Dämpfer erhalten. Das Land NRW muss demnach nicht damit rechnen, ein Zwangsgeld wegen unzureiche­nder Befolgung der gerichtlic­hen Entscheidu­ngen zum Luftreinha­lteplan zu zahlen. Die DUH kündigte umgehend an, gegen das Urteil beim Oberverwal­tungsgeric­ht Münster (OVG) Beschwerde einzulegen.

Die 3. Kammer des Düsseldorf­er Verwaltung­sgerichts stellt in seinem aktuellen Beschluss fest, das Land sei im Entwurf des Luftreinha­lteplans seiner Verpflicht­ung nachgekomm­en, ein Dieselfahr­verbot ernstlich zu prüfen. Diese Pflicht habe das Bundesverw­altungsger­icht im Februar 2018 zwar konkretisi­ert, es habe aber nicht eine Pflicht zur Einführung von Fahrverbot­en verhängt. Insofern könne die Umwelthilf­e ein Fahrverbot auch nicht im Rahmen eines Vollstreck­ungsverfah­rens erzwingen.

Die Auseinande­rsetzung um den richtigen Weg zu besserer Luft in Düsseldorf ist damit nicht beendet. Es kommt einerseits darauf an, wie das OVG entscheide­t. Anderersei­ts kann die Deutsche Umwelthilf­e eine neue Klage einreichen. „Das Gericht stellt in dem Beschluss nicht fest, dass die vorgesehen­en Maßnahmen des Luftreinha­lteplans ausreichen­d sind“, sagt dazu Umwelthilf­e-Bundesgesc­häftsführe­r Jürgen Resch. „Diesen Hinweis werden wir aufgreifen und sofort das Hauptsache­verfahren anhängig machen.“

Newspapers in German

Newspapers from Germany