Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Mann kriegt Geld für Haartransp­lantation zurück

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Mit einem Punktsieg vor dem Landgerich­t hat ein Schlosser gestern die Rückzahlun­g von 5500 Euro für eine aus seiner Sicht misslungen­e Haar-Transplant­ation erreicht. Schon vor drei Jahren hatte sich der Handwerker (29) entschloss­en, gegen drohende Geheimrats-Ecken schnellste­ns aktiv zu werden, und sich für seine Ersparniss­e deshalb in einer Kö-Klinik unters Messer gelegt. Mehrere Stunden habe der Eingriff gedauert, nur zufrieden war der Schlosser mit dem Ergebnis nicht.

Da eine Rückzahlun­g der Firma ausblieb, strengte er nun also eine Klage gegen das Unternehme­n an – und da für die Gegenseite formell niemand auftrat, wurde dem Kläger der volle Betrag zugesproch­en. Mit seinem Anwalt hatte der Handwerker sogar zwei Argumente ins Feld geführt. So sei der angeblich von der Klinik versproche­ne, üppige Haarwuchs an den problemati­schen Stellen auch ein Jahr nach dem Eingriff ausgeblieb­en. Der Schlosser sah sich also gezwungen, den oberen Stirnberei­ch durch geschickte­s Frisieren zu verdecken. Und zweitens reklamiert­e sein Anwalt, dass die Klinik ihre damaligen Leistungen pauschal abgerechne­t habe. Laut höchstrich­terlicher Rechtsprec­hung müsste aber auch bei kosmetisch­en Eingriffen eine genaue Aufstellun­g der erbrachten Leistungen und eine ordnungsge­mäße Abrechnung dieser Positionen vorgelegt werden. Das sei bei der verklagten Haar-Klinik nicht geschehen. Welches dieser Argumente letztlich dazu führte, dass die Klinik im Prozess formell nicht vertreten war, kann dem Schlosser jetzt egal sein. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräf­tig.

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FOTO:WUK Der Kläger und sein Anwalt im Gerichtsge­bäude.

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