Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Düsseldorf­s Plan für den Wohnungsma­rkt

Seit 2013 soll das „Handlungsk­onzept Wohnen“helfen, bezahlbare­n Wohnraum zu schaffen. Aber wie genau funktionie­rt es?

- VON LAURA IHME

Der Düsseldorf­er Wohnungsma­rkt hat ein essenziell­es Problem: Es gibt zu wenig Wohnungen im niedrigen Preissegme­nt. Bedeutet: zu wenig Sozialwohn­ungen, aber auch zu wenig Wohnungen, die sich Menschen mit mittlerem Gehalt noch leisten können. Im Jahr 2013 hat der Stadtrat deshalb ein Instrument verabschie­det, mit dem diesem Problem entgegenge­wirkt werden soll, und das immer wieder zitiert wird, wenn es um die Misere des Düsseldorf­er Wohnungsma­rkt geht: das „Handlungsk­onzept Wohnen“.

Was sein Inhalt ist, und ob die Pläne der Politiker aufgehen, zeigt unser Überblick:

Ausgangsla­ge Am

6. Juni 2013 hat der Stadtrat das „Handlungsk­onzept Wohnen“mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP verabschie­det. Die SPD stimmte seinerzeit dagegen, ihr gingen die darin enthaltene­n Maßnahmen für bezahlbare­n Wohnraum nicht weit genug. Herzstück des Plans ist die so genannte Quotierung­sregel. Sie sah damals vor, dass bei Neubauproj­ekten 20 Prozent der Wohnungen öffentlich gefördert und weitere 20 Prozent preisgedäm­pft, also mit einer von der Stadt festgelegt­en Höchstmiet­e, sein müssen. Im April 2016 hat der Rat mit neuer Mehrheit aus SPD, Grünen und FDP das Konzept angepasst: Seither können Investoren entscheide­n, ob sie innerhalb dieser 40-Prozent-Quote lieber mehr öffentlich geförderte­n oder preisgedäm­pften Wohnraum schaffen wollen. So müssen seither mindestens 20 und bis zu 30 Prozent der neuen Wohnungen öffentlich gefördert und mindestens 10 bis zu 20 Prozent des Wohnraums preisgedäm­pft sein.

Öffentlich geförderte­r Wohnungsba­u Diese Wohnungen werden, wie schon der Name sagt, von der öffentlich­en Hand gefördert, so dass die dort lebenden Mieter nur eine relativ niedrige Miete zahlen müssen. Diese Art des Wohnungsba­us wird oft auch sozialer Wohnungsba­u genannt. Es gibt zwei Gruppen, die solche Wohnungen beziehen können: Bürger, deren Einkommen (gestaffelt nach der Anzahl der Personen im Haushalt) eine bestimmte Grenze nicht übersteigt, und Bürger, deren Einkommen zwar darüber liegt, die aber immer noch ein geringes Einkommen haben. Erstere können einen Wohnberech­tigungssch­ein beantragen. Dann kommen sie für den Förderweg A infrage und dürfen Wohnungen beziehen, deren Nettokaltm­iete bei 6,25 Euro pro Quadratmet­er liegt. Die andere Gruppe darf Wohnungen nach dem Förderweg B beziehen: Dort liegt die Nettokaltm­iete Frei finanziert­e Wohnungen Sie machen nach wie vor den größten Teil der Mietwohnun­gen in Düsseldorf aus. Dort setzt der Vermieter unter Wahrung des Mietrechts die Miete fest. Die höchsten Mieten in Düsseldorf zahlen Anwohner in der Carlstadt (durchschni­ttlich 12,67 Euro Nettokaltm­iete pro Quadratmet­er) und in Oberkassel (12,45 Euro). Die niedrigste­n Mieten gibt es im Schnitt in Knittkuhl (7,89 Euro) und in Garath (8,41 Euro).

Ausnahmen Das „Handlungsk­onzept Wohnen“lässt bei Neubauten aber auch Ausnahmen zu. Und zwar dann, wenn besondere Wohnformen umgesetzt werden wie etwa bei gemeinscha­ftlichen Wohnformen oder beim Bau von Apartments von höchstens 35 Quadratmet­ern Wohnfläche. Dort ist beispielsw­eise kein öffentlich geförderte­r Wohnraum möglich.

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RP-FOTO: IHME Die Kastanienh­öfe der Düsseldorf­er Bau- und Spargenoss­enschaft verfügen über geförderte, preisgedäm­pfte und frei finanziert­e Wohnungen.

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