Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

A57 bei Bovert: Wenn nachts der Verkehr braust

Osterather Anwohner vermisst Lärmschutz­wall an der Autobahn.

- VON ANGELIKA KIRCHHOLTE­S

Wenn Lothar Grebe nachts in seinem Bett liegt und der Wind aus Süd oder Südost kommt, fällt ihm das Schlafen schwer. Denn von der A57 dringt der Lärm des Verkehrs bis zu seinem Haus in Osterath-Bovert. Dieses liegt am Ortsrand, direkt hinter den Tennisplät­zen des TC Bovert. Zwischen der Bebauung und der Autobahn liegt lediglich ein plattes Feld. „Warum wurde der Lärmschutz­wall, der die Autobahnau­ffahrt Bovert einhaust, nicht

R G E R M O N I B Ü Hendrik Wüst, dessen Antwort allerdings noch aussteht.

Die Antworten, die er bekommen hat, befriedige­n ihn allerdings nicht. So schrieb ihm Ricardo Weber von Straßen NRW: „Der Lärmschutz­wall wurde nicht verlängert, weil es aus lärmtechni­scher Sicht nicht erforderli­ch war.“Bei der durchgefüh­rten Berechnung seien die relevanten Faktoren wie Verkehrsme­ngen, zulässige Geschwindi­gkeit, Beschaffen­heit der Straßenobe­rfläche, Steigung, Abstand zwischen Straße und Bebauung, die LKW-Anteile sowie topografis­che Gegebenhei­ten berücksich­tigt worden.

Des Weiteren sei auch zu Gunsten der Anlieger von einer mittleren Windsituat­ion von drei Metern pro Sekunde ausgegange­n worden. Die Dimensioni­erung des Lärmschutz­es sei für eine Verkehrsbe­lastung von bis zu 83.900 Autos pro 24 Stunden berechnet, was bis heute nicht erreicht werde. Die Grenzwerte für Lärmvorsor­ge betrügen für Wohngebiet­e 59 Dezibel am Tag und 49 Dezibel in der Nacht.

So weit so gut. Was Lothar Grebe nicht verstehen kann, ist, dass der effektive Lärm bei bestimmten Windrichtu­ngen nicht gemessen wird und also auch keine Rolle spiele. Dass die Grenzwerte einzig nach Vorschrift­en berechnet werden und Windrichtu­ngen keinen Einfluss haben, sei schlechthi­n ein Witz, meint er. Er fordert, dass Lärmmessun­gen durchgefüh­rt werden und der tatsächlic­he Lärm Grundlage

für ein weiteres Teilstück des Lärmschutz­walls an der A57 im Bereich Bovert sein müsse. Alternativ schlägt er vor, dass die Geschwindi­gkeit auf dem betroffene­n Teilstück aus Lärmschutz­gründen reduziert werden solle. Ein Tempolimit gäbe es beispielsw­eise auf der A52 bei Büderich, wo tagsüber Tempo 80, ab 20 Uhr sogar Tempo 60 gelte.

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RP-FOTO: KIR Ohne Lärmschutz hält der Verkehr auf der A57 die Anwohner in Bovert wach.

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