Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Die nächsten ABC-Schützen stehen in den Startlöchern
(RP) In der zweiten Oktoberwoche laufen an den acht Meerbuscher Grundschulen die Anmeldungen für das Schuljahr 2019 / 2020. Alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder bis zum 30. September 2019 das sechste Lebensjahr vollenden, erhielten in diesen Tagen Post aus der Schulverwaltung der Stadt mit allen Einzelheiten rund um die Anmeldung.
Alle Anmeldezeiten im Detail sowie die Termine für die „Tage der offenen Tür“sind zudem auf der Internetseite der Stadt unter www. meerbusch.de nachzulesen. Rückfragen werden unter der Telefonnummer 02159 916-249 beantwortet.
Zur Verfügung stehen in Büderich die Adam-Riese-Grundschule an der Witzfeldstraße, die Brüder-Grimm-Schule mit Montessori-Zweig an der Büdericher Allee und die Katholische St.-Mauritius-Grundschule an der Dorfstraße. In Osterath warten die Städtische Eichendorff-Schule an der Görresstraße sowie die Städtische Gemeinschaftsgrundschule am Wienenweg mit Katholischem Teilstandort auf Neulinge. Lank-Latum bietet mit der Pastor-Jacobs-Schule an der Kemperallee sowie der Theodor-Fliedner-Schule Im Schieb zwei städtische Gemeinschaftsgrundschulen. Die Martinus-Grundschule am Fouesnant-Platz in Strümp schließt den Kreis. Alle städtischen Grundschulen sind Offene Ganztagsschulen, die auch eine Betreuung der Kinder nach dem Unterricht bis 16 Uhr anbieten. Auch in den Ferien wird ein ganztägiges Angebot bereitgehalten, das wechselweise an unterschiedlichen Grundschulen stattfindet. Träger der Offenen Ganztagsschulen ist derzeit der OBV Meerbusch.
Die Wahl haben die Eltern zwischen Bekenntnis- und Gemeinschaftsgrundschulen. Bei der Anmeldung muss das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt werden. Die Stadtverwaltung bittet alle Eltern dringend, ihr Kind persönlich zur Anmeldung vorzustellen – denn die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme. Auch Kinder, die erst nach dem 30. September 2019 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten schon im nächsten Sommer eingeschult werden. „Soll eine vorgezogene Einschulung wirklich sinnvoll und zum Wohle des Kindes sein, müssen die Kleinen allerdings unbedingt die nötigen körperlichen und geistigen Voraussetzungen mitbringen“, so Schuldezernent Frank Maatz. Außerdem müssen die Kinder „im sozialen Verhalten ausreichend entwickelt“sein. Die Entscheidung darüber trifft die jeweilige Schulleitung.