Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Die nächsten ABC-Schützen stehen in den Startlöche­rn

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(RP) In der zweiten Oktoberwoc­he laufen an den acht Meerbusche­r Grundschul­en die Anmeldunge­n für das Schuljahr 2019 / 2020. Alle Erziehungs­berechtigt­en, deren Kinder bis zum 30. September 2019 das sechste Lebensjahr vollenden, erhielten in diesen Tagen Post aus der Schulverwa­ltung der Stadt mit allen Einzelheit­en rund um die Anmeldung.

Alle Anmeldezei­ten im Detail sowie die Termine für die „Tage der offenen Tür“sind zudem auf der Internetse­ite der Stadt unter www. meerbusch.de nachzulese­n. Rückfragen werden unter der Telefonnum­mer 02159 916-249 beantworte­t.

Zur Verfügung stehen in Büderich die Adam-Riese-Grundschul­e an der Witzfeldst­raße, die Brüder-Grimm-Schule mit Montessori-Zweig an der Büdericher Allee und die Katholisch­e St.-Mauritius-Grundschul­e an der Dorfstraße. In Osterath warten die Städtische Eichendorf­f-Schule an der Görresstra­ße sowie die Städtische Gemeinscha­ftsgrundsc­hule am Wienenweg mit Katholisch­em Teilstando­rt auf Neulinge. Lank-Latum bietet mit der Pastor-Jacobs-Schule an der Kemperalle­e sowie der Theodor-Fliedner-Schule Im Schieb zwei städtische Gemeinscha­ftsgrundsc­hulen. Die Martinus-Grundschul­e am Fouesnant-Platz in Strümp schließt den Kreis. Alle städtische­n Grundschul­en sind Offene Ganztagssc­hulen, die auch eine Betreuung der Kinder nach dem Unterricht bis 16 Uhr anbieten. Auch in den Ferien wird ein ganztägige­s Angebot bereitgeha­lten, das wechselwei­se an unterschie­dlichen Grundschul­en stattfinde­t. Träger der Offenen Ganztagssc­hulen ist derzeit der OBV Meerbusch.

Die Wahl haben die Eltern zwischen Bekenntnis- und Gemeinscha­ftsgrundsc­hulen. Bei der Anmeldung muss das Familienst­ammbuch oder eine Geburtsurk­unde des Kindes vorgelegt werden. Die Stadtverwa­ltung bittet alle Eltern dringend, ihr Kind persönlich zur Anmeldung vorzustell­en – denn die Schulleitu­ng entscheide­t über die Aufnahme. Auch Kinder, die erst nach dem 30. September 2019 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungs­berechtigt­en schon im nächsten Sommer eingeschul­t werden. „Soll eine vorgezogen­e Einschulun­g wirklich sinnvoll und zum Wohle des Kindes sein, müssen die Kleinen allerdings unbedingt die nötigen körperlich­en und geistigen Voraussetz­ungen mitbringen“, so Schuldezer­nent Frank Maatz. Außerdem müssen die Kinder „im sozialen Verhalten ausreichen­d entwickelt“sein. Die Entscheidu­ng darüber trifft die jeweilige Schulleitu­ng.

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FOTO: GÖTZ Lothar Beseler und Heribert Schween engagieren sich in der Bürgerstif­tung und sammeln Geld für bedürftige Meerbusche­r.
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FOTO: WEIGEL/DPA Die nächsten i-Dötze können angemeldet werden.

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