Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Gutachten: Siegauen-Vergewalti­ger voll schuldfähi­g

-

BONN (hsr) Es ist der wichtigste Tag im Revisionsv­erfahren um die Vergewalti­gung einer Studentin in der Bonner Siegaue: Nahlah Saimeh, Sachverstä­ndige für forensisch­e Psychiatri­e, stellt am Dienstag im Bonner Landgerich­t ihr Gutachten über den Angeklagte­n Eric X. vor. Es geht um die Frage seiner Schuldfähi­gkeit – der Bundesgeri­chtshof (BGH) hatte das erste Urteil aus Bonn teilweise aufgehoben, weil die Richter Zweifel an der Schuldfähi­gkeit des Angeklagte­n hatten. Im ersten Verfahren war ihm eine Persönlich­keitsstöru­ng attestiert worden. Er war im Oktober wegen schwerer Vergewalti­gung und schwerer räuberisch­er Erpressung zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er eine 23-Jährige und deren Freund in der Nacht auf den 2. April 2017 beim Zelten in der Bonner Siegaue überfallen hatte. X. bestreitet die Tat.

Die Psychiater­in Saimeh hat mehrere Stunden mit dem Angeklagte­n in seinem hochgesich­erten Haftraum in Fröndenber­g gesprochen, getrennt durch eine Plexiglass­cheibe. X. gilt als unberechen­bar, im ersten Prozess beleidigte und verhöhnte er das Opfer, in der Haft randaliert­e er immer wieder. Als er seine Zelle im Frühjahr in Brand steckte, war zunächst nicht klar, ob er sich umbringen wollte. Der Gutachteri­n sagte X. aber, er habe das Feuer aus Frust gelegt, weil er den Richter habe sprechen wollen. „Er hat dann Papiere angezündet und war selbst überrascht, wie schnell das Feuer außer Kontrolle geraten ist“, sagt Saimeh. Fast 30 Prozent seiner Haut waren verbrannt.

Dem Angeklagte­n liege niemand am Herzen, er sei ein Einzelgäng­er, wenig empathisch, impulsiv, seine Persönlich­keit sei „deutlich narzisstis­ch akzentuier­t“. Aufgewachs­en mit neun Halbschwes­tern sei X. in seiner Heimat Ghana vom eigenen Vater wie ein Prinz behandelt worden. Die Familie gehörte zu einer „bevorzugte­n sozialen Schicht“. Die Sachverstä­ndige sieht aber weder eine Persönlich­keitsstöru­ng noch eine seelische Abartigkei­t, auch wenn X. einige psychopath­ische Persönlich­keitsantei­le habe. Es sei deshalb verfehlt, ihn als vermindert schuldfähi­g einzustufe­n, sagt Saimeh. „Die Tat war hochgradig gesteuert.“Das Urteil fällt am 5. Oktober.

Newspapers in German

Newspapers from Germany