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Freizeitpark stellt echte Grabsteine auf
Im Freizeit-Land Geiselwind dienten Grabsteine als Dekoration des „Horrorhauses“. Der Betreiber muss sich vor Gericht verantworten.
KITZINGEN Ein Freizeitpark-Betreiber in Unterfranken hatte zu Dekorationszwecken echte Grabsteine mit Original-Inschriften aufgestellt. Am Dienstag musste sich der 34-Jährige wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener vor dem Amtsgericht Kitzingen verantworten.
Der Mann hatte vor dem sogenannten Horrorhaus des Freizeit-Land Geiselwind mindestens acht echte Grabsteine mit originaler Inschrift errichtet. Ein 13-jähriges Mädchen entdeckte bei einem Ausflug im Sommer 2017 zufällig den Grabstein ihres 1996 verstorbenen Großvaters samt seiner Lebensdaten – und brachte so die Ermittlungen ins Rollen. Ihre Großmutter stellte schließlich Strafantrag.
Der Staatsanwaltschaft zu Folge hatte der Mann die Grabsteine bei einem Steinmetz gekauft. Er habe ihm dabei zugesichert, die Inschriften später unkenntlich zu machen. Das sei offensichtlich nicht geschehen. Die Klägerin hatte im Dezember 2016 den Steinmetz mit der „fachgerechten Entsorgung“des Grabsteins ihres Mannes beauftragt und ihm hierfür 130 Euro gezahlt.
Vor Gericht bezeichnete die Witwe das Aufstellen des Grabsteins mit Inschrift in dem Freizeitpark als „riesengroße Schweinerei“. Der Betreiber entschuldigte sich bei der Familie. „Mir tut das natürlich sehr leid. Ich wollte niemandem wehtun“, sagte er vor Gericht.
Der Prozess wurde am Dienstag unerwartet nicht mit einem Urteil abgeschlossen. Er soll nun am 12. Oktober mit der Befragung des Steinmetzes und der Mutter des Mädchens fortgesetzt werden. Bei einer Verurteilung droht dem Freizeitpark-Betreiber eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
„Dass Grabsteine im Original weiterverkauft werden, kann nicht im Sinne des Erfinders sein. Das ist schon ein wenig komisch“, sagt Uwe Brinkmann vom Verband der Friedhofsverwalter NRW. „Es gibt durchaus Steinmetze die nachhaltig handeln und alte Grabsteine abkaufen.“Dann gehe es darum, die Inschrift abzuschleifen und den jeweiligen Grabstein neu zu verwenden. In der Regel seien neue Steine jedoch günstiger als die Bearbeitung von Altmaterial.
Wer für die Entfernung eines Grabsteins zuständig ist, regelt die jeweilige Friedhofsordnung. „In den meisten Fällen erfolgt das durch den Nutzungsberechtigten“, sagt Brinkmann. Ist die Liegezeit abgelaufen, werden die Angehörigen angeschrieben. Sie sind dann selbst dafür zuständig, den Grabstein abzubauen.
Die wenigsten legen in diesem Fall selbst Hand an. „Die Räumung erfolgt dann in der Regel maschinell, sodass der Grabstein oft schon beschädigt oder zerstört wird“, sagt Brinkmann. Eine Weiternutzung ist somit von Vornherein ausgeschlossen. „Manche wollen den Grabstein aber auch erhalten und nehmen ihn mit nach Hause.“
Je nach Friedhofsordnung, oder für den Fall, dass kein Angehöriger gefunden werden kann, ist die Friedhofsverwaltung für den Grabstein zuständig. Sie selbst organisiert dann den Abbau. Der Grabstein wird normalerweise entsorgt. „Die Verwaltung belässt Grabsteine nur im Ausnahmefall in ihrem Originalzustand. Beispielsweise wenn alte Gräber als Zeitdokumente gezeigt werden sollen“, sagt Brinkmann. Im „Horrorhaus“eines Freizeitparks sollten sie auf diesem Wege allerdings nicht landen.
(mit dpa)