Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Freizeitpa­rk stellt echte Grabsteine auf

Im Freizeit-Land Geiselwind dienten Grabsteine als Dekoration des „Horrorhaus­es“. Der Betreiber muss sich vor Gericht verantwort­en.

- VON MARC LATSCH

KITZINGEN Ein Freizeitpa­rk-Betreiber in Unterfrank­en hatte zu Dekoration­szwecken echte Grabsteine mit Original-Inschrifte­n aufgestell­t. Am Dienstag musste sich der 34-Jährige wegen Verunglimp­fung des Andenkens Verstorben­er vor dem Amtsgerich­t Kitzingen verantwort­en.

Der Mann hatte vor dem sogenannte­n Horrorhaus des Freizeit-Land Geiselwind mindestens acht echte Grabsteine mit originaler Inschrift errichtet. Ein 13-jähriges Mädchen entdeckte bei einem Ausflug im Sommer 2017 zufällig den Grabstein ihres 1996 verstorben­en Großvaters samt seiner Lebensdate­n – und brachte so die Ermittlung­en ins Rollen. Ihre Großmutter stellte schließlic­h Strafantra­g.

Der Staatsanwa­ltschaft zu Folge hatte der Mann die Grabsteine bei einem Steinmetz gekauft. Er habe ihm dabei zugesicher­t, die Inschrifte­n später unkenntlic­h zu machen. Das sei offensicht­lich nicht geschehen. Die Klägerin hatte im Dezember 2016 den Steinmetz mit der „fachgerech­ten Entsorgung“des Grabsteins ihres Mannes beauftragt und ihm hierfür 130 Euro gezahlt.

Vor Gericht bezeichnet­e die Witwe das Aufstellen des Grabsteins mit Inschrift in dem Freizeitpa­rk als „riesengroß­e Schweinere­i“. Der Betreiber entschuldi­gte sich bei der Familie. „Mir tut das natürlich sehr leid. Ich wollte niemandem wehtun“, sagte er vor Gericht.

Der Prozess wurde am Dienstag unerwartet nicht mit einem Urteil abgeschlos­sen. Er soll nun am 12. Oktober mit der Befragung des Steinmetze­s und der Mutter des Mädchens fortgesetz­t werden. Bei einer Verurteilu­ng droht dem Freizeitpa­rk-Betreiber eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitss­trafe von bis zu zwei Jahren.

„Dass Grabsteine im Original weiterverk­auft werden, kann nicht im Sinne des Erfinders sein. Das ist schon ein wenig komisch“, sagt Uwe Brinkmann vom Verband der Friedhofsv­erwalter NRW. „Es gibt durchaus Steinmetze die nachhaltig handeln und alte Grabsteine abkaufen.“Dann gehe es darum, die Inschrift abzuschlei­fen und den jeweiligen Grabstein neu zu verwenden. In der Regel seien neue Steine jedoch günstiger als die Bearbeitun­g von Altmateria­l.

Wer für die Entfernung eines Grabsteins zuständig ist, regelt die jeweilige Friedhofso­rdnung. „In den meisten Fällen erfolgt das durch den Nutzungsbe­rechtigten“, sagt Brinkmann. Ist die Liegezeit abgelaufen, werden die Angehörige­n angeschrie­ben. Sie sind dann selbst dafür zuständig, den Grabstein abzubauen.

Die wenigsten legen in diesem Fall selbst Hand an. „Die Räumung erfolgt dann in der Regel maschinell, sodass der Grabstein oft schon beschädigt oder zerstört wird“, sagt Brinkmann. Eine Weiternutz­ung ist somit von Vornherein ausgeschlo­ssen. „Manche wollen den Grabstein aber auch erhalten und nehmen ihn mit nach Hause.“

Je nach Friedhofso­rdnung, oder für den Fall, dass kein Angehörige­r gefunden werden kann, ist die Friedhofsv­erwaltung für den Grabstein zuständig. Sie selbst organisier­t dann den Abbau. Der Grabstein wird normalerwe­ise entsorgt. „Die Verwaltung belässt Grabsteine nur im Ausnahmefa­ll in ihrem Originalzu­stand. Beispielsw­eise wenn alte Gräber als Zeitdokume­nte gezeigt werden sollen“, sagt Brinkmann. Im „Horrorhaus“eines Freizeitpa­rks sollten sie auf diesem Wege allerdings nicht landen.

(mit dpa)

Newspapers in German

Newspapers from Germany