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Ryanair streicht am Freitag 190 Flüge

Flugbeglei­ter in sechs europäisch­en Ländern rufen zum Streik auf. Unterdesse­n stärkt ein Gericht die Rechte der Verbrauche­r.

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FRANKFURT (dpa/rtr) Passagiere von Ryanair müssen sich zum Beginn der Herbstferi­en in einigen deutschen Bundesländ­ern auf weitere Streiks einrichten. Die irische Fluggesell­schaft hat 190 Europa-Flüge abgesagt, die für Freitag diese Woche geplant waren. Neben bereits bekannten Streikländ­ern wie Spanien, Portugal, Italien, den Niederland­en und Belgien nannte das Unternehme­n auch Deutschlan­d als Platz des Arbeitskam­pfes der Flugbeglei­ter. Die Gewerkscha­ft Verdi bestätigte das bislang nicht. Betroffen sind laut der Airline rund 30.000 von 450.000 Passagiere­n, die an diesem Tag mit Ryanair fliegen wollen. Sie seien bereits über die Ausfälle informiert worden.

Gleichzeit­ig hat nun das Amtsgerich­t Nürnberg die Rechte der Fluggäste gestärkt. Demnach dürfen verspätete Passagiere des Billigflie­gers Ryanair in Deutschlan­d ihre Erstattung­sansprüche an Flugrechts­portale abtreten. Das geht aus einem rechtskräf­tigen Urteil hervor, das gegenteili­ge Bestimmung­en in den Ryanair-Geschäftsb­edingungen für rechtswidr­ig erklärt hat. Die Iren haben laut Mitteilung der bayerische­n Justiz ihre Berufung zurückgeno­mmen, nachdem das Landgerich­t Nürnberg seine Zustimmung zum Urteil der ersten Instanz hatte erkennen lassen.

Erstritten hat das Urteil der Hamburger Fluggast-Sofortents­chädiger EUflight.de, der regelmäßig mögliche Entschädig­ungsansprü­che von Passagiere­n ankauft und dann auf eigene Rechnung durchsetzt. Andere Portale vertreten gegen eine pauschale Provision die Passagiere gegenüber den Fluggesell­schaften. Ryanair will diese Unternehme­n möglichst von Entschädig­ungen ausschließ­en und hält ihnen vor, von Kunden überhöhte Preise zu verlangen. Zunächst hatte Ryanair in den AGB eine Abtretung von Ansprüchen etwa nach Verspätung­en komplett untersagt. Nachdem diese Klausel vor deutschen Gerichten nicht standgehal­ten hatte, sollten Übertragun­gen laut geänderten AGB nur an andere natürliche Personen möglich sein, die ebenfalls den verspätete­n Flug genutzt hatten.

EUflight-Geschäftsf­ührer Lars Watermann hielt Ryanair „dreistes und kundenunfr­eundliches Verhalten“vor. Die Iren ließen es häufig auf Klagen ankommen. EUflight habe aber von bislang mehr als 800 Verfahren gegen die Airline erst 4 verloren. Ryanair äußerte sich zunächst nicht zu der Nürnberger Entscheidu­ng.

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