Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Hund in heißem Auto – Geldbuße

Im April hatte der Halter das Tier auf der Kö bei 27 Grad im Wagen eingesperr­t.

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Polizei sucht Zeugen und Fotos

(sg) Fünf Tage nach einem blutigen Streit in der Altstadt hat die Polizei den Hergang noch nicht rekonstrui­eren können. Die Ermittler bitten deshalb dringend Altstadt-Besucher, die in der Nacht zum vergangene­n Samstag etwas gesehen haben, das mit der Auseinande­rsetzung zu tun haben könnte, sich zu melden. Auch Fotos und Videos sind willkommen. Auf der Mutter-Ey-Straße war es am frühen Samstagmor­gen zwischen mehreren Afrikanern auf der einen und aus Nordafrika stammenden Deutschen auf der anderen Seite zu einer Schlägerei gekommen, in deren Verlauf zwei Männer aus Guinea lebensgefä­hrlich verletzt wurden. Hinweise an die Mordkommis­sion unter 0211 8700. (wuk) Seinen acht Jahre alten Cocker Spaniel „Charlotte“auf der Kö bei sommerlich­en Temperatur­en im Auto allein zu lassen, fand ein Kaufmann (82) nicht schlimm. Dafür aber 600 Euro Buße wegen Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz zu zahlen, brachte den Rentner in Rage. Doch sein Protest gegen die Sanktion blieb beim Amtsgerich­t am Mittwoch vergebens: Murrend hat er die Zahlung zuletzt akzeptiert.

Aber Einsicht zeigte der Senior nicht. Mittags im April seine Hunde-Dame bei 27 Grad Außentempe­ratur mehr als eine halbe Stunde lang im Auto einzusperr­en, sei unproblema­tisch. „Der Hund ist Hitze gewohnt, kam doch gerade aus Gran Canaria zurück“, sagte er bei Gericht. Ganz so einfach hatten es sich Passanten und Polizisten am Tattag aber nicht gemacht. Ihnen war der bellende Vierbeiner im aufgeheizt­en Auto aufgefalle­n, die Beamten hatten das lethargisc­he Tier sofort befreit, ein Vertreter der Ordnungsbe­hörde bewertete die damalige Verfassung des Tieres gestern als „gesundheit­lich kritischen Zustand, der Ohnmacht scheinbar nahe“.

Denn einen Hund im Auto zu lassen, sei mit den Vorschrift­en der Zwingerhal­tung zu vergleiche­n – und demnach gilt selbst bei kleinen Hunden eine „Mindestanf­orderung von sechs Quadratmet­ern“. Dass ein Auto als dauerhafte­r Aufenthalt­sort für Hunde also „nicht geeignet“ist, mahnte die Richterin an. Der Halter konterte: „Der Hund ist mein Ein und Alles, den werde ich doch nicht leiden lassen!“Immerhin habe er schon „sieben Hunde in den letzten 30 Jahren“gehabt – und wisse genau, was er einem Tier zumuten könne und was nicht. Da aber nicht zu bestreiten war, dass der Hund damals mindestens von 13.35 Uhr bis 14.08 Uhr bei großer Hitze im Auto allein gelassen wurde, zog der Rentner seinen Einspruch dann doch zurück und akzeptiert­e die festgesetz­te Geldbuße.

Polizei attackiert: 600 Euro Strafe

(wuk) Weil er sich gegen seine Abschiebun­g durch Bundespoli­zisten mit Tritten gewehrt und die Beamten als Faschisten beleidigt hat, muss ein iranischer Flüchtling jetzt 600 Euro Strafe zahlen. Der 28-Jährige hatte beim Amtsgerich­t gegen die Strafe zunächst protestier­t, er sei als politische­r Aktivist gezwungen gewesen, die Heimat zu verlassen, über Irak, Italien und die Niederland­e nach Deutschlan­d gekommen. Als ihm hier die Rückführun­g nach Italien drohte, hatte er sich mit einem Reißversch­luss verletzt, am nächsten Tag die Flughafen-Polizisten kurz vor dem Abflug massiv attackiert. Auf seine Abschiebun­g wurde daher im Januar verzichtet. Nun nahm er den Einspruch zurück.

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