Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
RECHT & ARBEIT
(bü) Raucherpause Wird ein Raucher von seinem Arbeitgeber mehrfach ermahnt und schlussendlich abgemahnt, weil er Raucherpausen eingelegt hatte, ohne – wie vorgeschrieben – das Zeiterfassungsgerät betätigt zu haben, kann ihm fristlos gekündigt werden. Hier hatte der qualmende Mitarbeiter gegen die Entlassung geklagt. Begründung: Er sei „in letzter Zeit“gar nicht mehr zur offiziellen „Raucherstelle“, sondern in den Vorraum zu seinem Postbüro gegangen, um schneller für ankommende Sendungen parat zu stehen. Das Gericht erkannte die Argumentation nicht an. (ArG Dessau-Roßlau, 1 Ca 107/17)
Schlechtleistung Vor dem Arbeitsgericht Dortmund wurde einem Arbeitgeber (in diesem Fall Rechtsanwälten) eine Binsenweisheit in Erinnerung gebracht: Das Gesetz sieht Lohnkürzungen wegen sogenannter „Schlechtleistungen“der Mitarbeiter nicht vor. Deshalb musste einer Rechtsanwaltsfachangestellten etwas mehr als ein Monatsverdienst (2000 Euro) mit Zins und Zinseszins nachgezahlt werden. (ArG Dortmund, 8 Ca 4378/17)
Kündigung Die Kündigung eines Chefarztes einer katholischen Klinik wegen erneuter Heirat kann eine verbotene Diskriminierung darstellen. Zwar könne die Kirche grundsätzlich als Arbeitsgeber an ihre leitenden Angestellten unterschiedliche Anforderungen stellen – auch je nach Konfession. Aber nationale Gerichte müssten im Einzelfall prüfen, ob die Religion mit Blick auf die Tätigkeit eine wesentliche Anforderung darstelle, so der Europäische Gerichtshof. Stellt sich heraus, dass in dem Krankenhaus vergleichbare Stellen nicht-katholischen Angestellten anvertraut worden sind, so werde der Mann wegen seiner Konfession diskriminiert, wenn er aufgrund seiner zweiten Ehe den Job verliert. In dem Fall hatte sich der Chefarzt von seiner ihm katholisch angetrauten Frau scheiden, die Ehe aber nicht annullieren lassen. Deswegen war die zweite – lediglich standesamtliche – Ehe nach Kirchenrecht ungültig; und für die Klinikleitung ein Kündigungsgrund. Er habe in erheblicher Weise gegen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verstoßen, weil das Lebenszeugnis leitender Mitarbeiter der Klinik der katholischen Glaubens- und Sittenlehre entsprechen müsse. Der Europäische Gerichtshof sah das anders. (EuGH, C 68/17)