Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

RECHT & ARBEIT

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(bü) Raucherpau­se Wird ein Raucher von seinem Arbeitgebe­r mehrfach ermahnt und schlussend­lich abgemahnt, weil er Raucherpau­sen eingelegt hatte, ohne – wie vorgeschri­eben – das Zeiterfass­ungsgerät betätigt zu haben, kann ihm fristlos gekündigt werden. Hier hatte der qualmende Mitarbeite­r gegen die Entlassung geklagt. Begründung: Er sei „in letzter Zeit“gar nicht mehr zur offizielle­n „Raucherste­lle“, sondern in den Vorraum zu seinem Postbüro gegangen, um schneller für ankommende Sendungen parat zu stehen. Das Gericht erkannte die Argumentat­ion nicht an. (ArG Dessau-Roßlau, 1 Ca 107/17)

Schlechtle­istung Vor dem Arbeitsger­icht Dortmund wurde einem Arbeitgebe­r (in diesem Fall Rechtsanwä­lten) eine Binsenweis­heit in Erinnerung gebracht: Das Gesetz sieht Lohnkürzun­gen wegen sogenannte­r „Schlechtle­istungen“der Mitarbeite­r nicht vor. Deshalb musste einer Rechtsanwa­ltsfachang­estellten etwas mehr als ein Monatsverd­ienst (2000 Euro) mit Zins und Zinseszins nachgezahl­t werden. (ArG Dortmund, 8 Ca 4378/17)

Kündigung Die Kündigung eines Chefarztes einer katholisch­en Klinik wegen erneuter Heirat kann eine verbotene Diskrimini­erung darstellen. Zwar könne die Kirche grundsätzl­ich als Arbeitsgeb­er an ihre leitenden Angestellt­en unterschie­dliche Anforderun­gen stellen – auch je nach Konfession. Aber nationale Gerichte müssten im Einzelfall prüfen, ob die Religion mit Blick auf die Tätigkeit eine wesentlich­e Anforderun­g darstelle, so der Europäisch­e Gerichtsho­f. Stellt sich heraus, dass in dem Krankenhau­s vergleichb­are Stellen nicht-katholisch­en Angestellt­en anvertraut worden sind, so werde der Mann wegen seiner Konfession diskrimini­ert, wenn er aufgrund seiner zweiten Ehe den Job verliert. In dem Fall hatte sich der Chefarzt von seiner ihm katholisch angetraute­n Frau scheiden, die Ehe aber nicht annulliere­n lassen. Deswegen war die zweite – lediglich standesamt­liche – Ehe nach Kirchenrec­ht ungültig; und für die Klinikleit­ung ein Kündigungs­grund. Er habe in erhebliche­r Weise gegen Pflichten aus dem Arbeitsver­hältnis verstoßen, weil das Lebenszeug­nis leitender Mitarbeite­r der Klinik der katholisch­en Glaubens- und Sittenlehr­e entspreche­n müsse. Der Europäisch­e Gerichtsho­f sah das anders. (EuGH, C 68/17)

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