Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Trinken dürft ihr, ausgehen nicht
Alkohol ist ab 16 erlaubt, Clubs sind es nicht. Es müsste umgekehrt sein.
Es gibt ein Thema, da sind die Gesetze in Deutschland überraschend lasch. Lascher als in Norwegen, Dänemark oder Finnland. Lascher auch als in Spanien oder Frankreich. Nein, es geht nicht um das Tempolimit auf Autobahnen. Sondern darum, dass Jugendliche in Deutschland schon ab 16 Jahren Alkohol kaufen und trinken dürfen. Selbst in Russland geht es in diesem Punkt strenger zu als in Deutschland. Dort liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren. Der Alkoholkonsum von Jugendlichen ist kein großes Thema mehr, seit das Komasaufen etwas nachgelassen hat. Das aber wird der Sache nicht gerecht: Der Weltgesundheitsorganisation zufolge lag der Pro-Kopf-Konsum in Deutschland im Alter über 15 Jahren 2016 durchschnittlich bei 11,4 Litern reinen Alkohols. Das entspricht in etwa 200 Litern Bier. In fast allen untersuchten Ländern wurde weniger getrunken. Und in beinahe allen europäischen Ländern sank der Alkoholkonsum in den vergangenen Jahren auch stärker als bei uns.
Dass Verbote allein nichts bringen, ist bekannt. Es lohnt sich daher, auch einen anderen Teil des Jugendschutzgesetzes in den Blick zu nehmen: In Nordrhein-Westfalen ist es Jugendlichen unter 18 Jahren vielerorts grundsätzlich untersagt, einen Club zu besuchen. Die Botschaft des Gesetzgebers lautet also: Trinken dürft ihr, aber ausgehen nicht. Genau umgekehrt läuft es in Tschechien: Dort dürfen Jugendliche Clubs besuchen. Alkohol wird ihnen aber erst ausgeschenkt, wenn sie nachweisen können, dass sie volljährig sind. Ganz zu Beginn seiner Amtszeit hatte Nordrhein-Westfalens Jugendminister Joachim Stamp einmal längere Ausgehzeiten für Jugendliche ins Gespräch gebracht. Ob der FDP-Minister das aber mit einem Alkoholverbot verknüpfen würde, ist fraglich.