Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Nachbarn mit Reizgas attackiert

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(wuk) Das Landgerich­t hat ein Urteil wegen gefährlich­er Körperverl­etzung gegen eine 44-Jährige korrigiert. Sie war vom Amtsgerich­t zu sechs Monaten Bewährungs­strafe verurteilt worden, weil sie ihrer betagten Mutter bei einem handfesten Streit mit einem Nachbarn (90) zu Hilfe geeilt war.

Das Landgerich­t wertete das nun aber als gering, stellte das Verfahren sogar ein gegen Zahlung von 500 Euro. Im August 2016 waren die Rentner in einem gemeinsam bewohnten Mietshaus bei Schloss Eller in Streit geraten. Nach einem Wasserscha­den hatte der 90-Jährige mit einem Schrubber die Schäden eindämmen wollen. Dass er dafür angeblich Tücher der Rentnerin (72) benutzte, brachte die Seniorin in Rage. Mit dem Schrubber hatte der Nachbar die alte Dame dann in deren Wohnung zurückgedr­ängt, sie dabei an der Lippe verletzt. Als deren Tochter das mitbekam, attackiert­e sie den Nachbarn mit Reizgas, setzte ihn außer Gefecht. Das Amtsgerich­t sah darin 2017 nicht etwa eine verständli­che Hilfeleist­ung, sondern brummte der bisher nicht vorbestraf­ten 44-Jährigen eine Bewährungs­strafe auf. Die Richterin damals fand, zwischen der Verletzung der Mutter und der Sprüh-Aktion der Tochter hätten etliche Minuten gelegen. Das stellte sich beim Landgerich­t in der Berufung der Tochter jetzt anders dar. Auch legte der 90-Jährige keinen Wert mehr auf eine Bestrafung. Den Streit habe er ja mit der Mutter gehabt, die inzwischen tot ist. Da die Tochter nicht mehr im Haus wohnt und ihr Eintreten für die Mutter ihre Schuld deutlich geringer erscheinen ließ, verzichtet­e das Landgerich­t auf ein Urteil.

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