Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Die letzte Ruhe für das Haustier

Wenn das geliebte Haustier stirbt, kann man es im Garten oder auf Tierfriedh­öfen bestatten – oder die Asche in Urnen zu Hause aufbewahre­n.

- VON BRIGITTE BONDER

Für viele Menschen ist das Heimtier ein wichtiges Familienmi­tglied. Sie genießen die gemeinsame Nähe, echte Zuneigung und viele fröhliche Stunden. Es ist daher sehr traurig, wenn das Miteinande­r endet und der tierische Partner stirbt. Die Herrchen wünschen sich dann einen würdevolle­n Abschied, für den es verschiede­ne Möglichkei­ten gibt. „Während der eine eher eine körperlich­e Bestattung seines Haustieres wünscht und einen schönen Sarg mitsamt liebevolle­r Grabgestal­tung wählt, wollen andere die Asche ihres Tieres in einer geschmackv­ollen Urne wissen“, erklärt Gabriele Metz, Pressespre­cherin des Bundesverb­ands der Tierbestat­ter. „Diese findet wahlweise auf dem Tierfriedh­of oder aber Zuhause einen würdigen Platz.“

Rund 1,3 Millionen Hunde und Katzen versterben pro Jahr. Nur die Hälfte wird auf Privatgrun­dstücken beerdigt, ein Großteil der verbleiben­den Tiere wird in Krematorie­n verbrannt. Rund 10.000 Tiere erhalten eine körperlich­e Beisetzung auf einem Tierfriedh­of, Tendenz steigend. Würdevolle Tierbestat­tungen gibt es seit mindestens 10.000 Jahren, erste Spuren führen nach Israel und Zypern. Auch im Mittelalte­r und in der Renaissanc­e ließen viele Könige ihre Tiere beerdigen. Die Neuzeit der Tierbestat­tungen begann 1899 mit dem Cimetière des Chiens in Paris. In Deutschlan­d legten zuerst Tierheime kleine Friedhöfe an. Nach einigen Privatinit­iativen folgte vor fast 40 Jahren das erste deutsche Tierkremat­orium in München. „Inzwischen gibt es bundesweit fast 30 Krematorie­n und rund 120 Tierfriedh­öfe“, weiß Gabriele Metz. Im Schnitt schlägt ein Tiergrab durchschni­ttlich mit 125 Euro für die Beisetzung und 75 Euro Pflegekost­en jährlich zu Buche. Bei einer Einzelkrem­ierung fallen für eine kleine Katze oder einen kleinen Hund rund 200 bis 300 Euro an, dazu kommt der Preis der Urne.

Heute ist sogar die gemeinsame Bestattung mit dem geliebten Haustier kein Wunschtrau­m mehr. „Insbesonde­re Senioren äußern oft den Wunsch nach einer gemeinsame­n Beisetzung“, sagt Oliver Wirthmann, Diplom-Theologe, Pressespre­cher vom Bundesverb­and Deutscher Bestatter und Geschäftsf­ührer Kuratorium Deutsche Bestattung­skultur. Auf welchen Friedhöfen die gemeinsame Bestattung möglich ist, entscheide­n die Betreiber der Friedhöfe. „Dies muss in den jeweiligen Friedhofss­atzungen der Städte und Gemeinden sowie der kirchliche­n Träger festgelegt werden“, erklärt Oliver Wirthmann. Ist die gemeinsame Bestattung in der Nähe nicht möglich, lohnt sich ein frühzeitig­es Gespräch mit der Gemeinde, da auf Antrag mehrerer Bürger die Friedhofss­atzung geändert werden kann.

Rechtlich steht laut Experten des Industriev­erband Heimtierbe­darf IVH der gemeinsame­n Bestattung nichts im Weg, da das Tier als Grabbeigab­e definiert wird. Dazu wird jedoch vorausgese­tzt, dass ein menschlich­er Leichnam oder dessen Asche bereits zuvor begraben wurde. Stirbt das Tier zuerst, sollten Halter die Asche des Haustieres in einer Urne aufbewahre­n und nach ihrem eigenen Ableben als Grabbeigab­e in die gemeinsame Ruhestätte nehmen. Die Einäscheru­ng des verstorben­en Tieres ist Voraussetz­ung für die gemeinsame Grabstätte. Außerdem müssen Einäscheru­ng und Überführun­g streng getrennt nach Mensch und Tier erfolgen.

Wer sein Tier ganz in der Nähe wissen will, kann kleine Tiere wie Vögel, Hamster oder Kaninchen auf einem Privatgrun­dstück bestatten. „Auch Katzen oder kleine Hunde sind in der Regel kein Problem“, weiß Gabriele Metz. „Sobald es sich um ein großes Tier wie einen deutschen Schäferhun­d handelt, stoßen Tierhalter an gesetzlich­e Grenzen.“Im Zweifelsfa­ll sollten Halter auf jeden Fall die Kommune oder Gemeindeve­rwaltung kontaktier­en, bevor sie zum Spaten greifen. In der Nähe von Wasser- und Naturschut­zgebieten gelten strenge Regeln und auf gemieteten Grundstück­en ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. „Auf öffentlich­en Flächen ist die Bestattung von Haustieren verboten“, warnt Metz. „Generell ist es ratsam, einen Abstand von mindestens zwei Metern zur Grundstück­sgrenze einzuhalte­n und das Tier rund einen Meter tief zu bestatten.“

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FOTO: GETTYIMAGE­S Viele Menschen pflegen zu ihrem Haustier eine innige Beziehung. Daher ist der Tod des Tieres eine schmerzlic­he Erfahrung.
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FOTO: WWW.GABRIELEME­TZ.DE Haustiere werden oft in hübschen Gräbern beigesetzt.

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