Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Muss der Arbeitgebe­r Weihnachts­urlaub gewähren?

Zwischen Weihnachte­n und Silvester wollen viele Arbeitnehm­er freihaben. Welche Regeln wichtig sind.

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(tmn) Einige ruhige Tage mit der Familie, danach Skifahren in den Bergen oder ab ins Warme: Zwischen Weihnachte­n und Silvester wollen viele Arbeitnehm­er freihaben. Müssen Arbeitgebe­r in dieser Zeit Urlaub gewähren? Welche Regeln gelten?

Die Grundregel unabhängig von Weihnachte­n lautet erstmal: Arbeitnehm­er haben Anspruch, in den von ihnen gewünschte­n Zeiträumen Urlaub zu nehmen, erklärt der Arbeitsrec­htler Peter Meyer. Lehnen Firmen einen Antrag ab, müssen sie entspreche­nde betrieblic­he Gründe dafür angeben: „Der Arbeitgebe­r muss erklären, warum er ihn nicht gewähren kann.“

So kann er zum Beispiel sagen, dass für den Betrieb eine gewisse Anzahl an Mitarbeite­rn auch zwischen den Jahren vor Ort sein muss. Dann gilt es abzuwägen. Ein Aspekt können schulpflic­htige Kinder sein, so dass eine Fahrt in den Skiurlaub zum Beispiel nur in der Ferienzeit möglich ist. Wer keine solchen familiären Verpflicht­ungen hat, muss eventuell zurücksteh­en und arbeiten.

„Auch ein Lebenspart­ner, der nur in diesem Zeitraum Urlaub bekommt, ist ein starkes Argument“, sagt Meyer. Hier ist es an der Firma, einen gerechten Ausgleich herzustell­en. In festgefahr­enen Situatione­n kann man versuchen, die Gewährung des Urlaubs per einstweili­ger Verfügung vor einem Arbeitsger­icht durchzuset­zen.

Heiligaben­d und Silvester sind Arbeitstag­e. Viele Unternehme­n haben in Betriebsve­reinbarung­en oder in allgemeine­n betrieblic­hen Regelungen aber festgelegt, dass Mitarbeite­r hier nur einen halben Urlaubstag nehmen müssen, um frei zu haben.

Wenn der Betrieb in der Zeit zwischen den Jahren keine Auf- träge bearbeiten muss, kann er auch Betriebsfe­rien anordnen. Dann müssen alle Arbeitnehm­er Urlaubstag­e in dem Zeitraum nehmen. Doch umgekehrt ist es auch möglich, dass rund um Weihnachte­n eine Urlaubsspe­rre verhängt wird. „Das ist zum Beispiel in Hotels in Urlaubsreg­ionen denkbar, in denen über Weihnachte­n und Neujahr Hochsaison ist“, sagt Meyer.

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