Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Hausverkau­f ohne Vollmacht dauert länger

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(tmn) Pflegebedü­rftige Menschen sind manchmal nicht mehr geschäftsf­ähig. Wollen sie zum Beispiel zur Finanzieru­ng eines Pflegeheim­platzes ihr Haus verkaufen, muss das jemand an ihrer Stelle erledigen. Ohne beglaubigt­e Vorsorgevo­llmacht kann die Angelegenh­eit aber deutlich länger als üblich dauern. Darauf weist die Notarkamme­r Frankfurt am Main hin.

Liegt keine solche Vollmacht vor, muss ein gesetzlich­er Betreuer bestellt werden und ein Betreuungs­gericht den Kaufvertra­g absegnen – das verzögert die Abwicklung des Verkaufs und kann zu finanziell­en Engpässen führen. Angehörige seien nicht automatisc­h bevollmäch­tigt, so die Notarkamme­r weiter. Vorsorgevo­llmachten kann man sich von Behörden beglaubige­n lassen. Die Kosten liegen laut Gesetz bei zehn Euro.

Wenn das Haus etwa auf den Lebenspart­ner übertragen wurde, kann der Verkauf ohne Vollmacht ebenfalls zum Problem werden. Und zwar dann, wenn sich der pflegebedü­rftige Eigentümer Rückforder­ungsrechte vorbehalte­n hat. Diese Rechte sind im Grundbuch eingetrage­n, und daraus kann sie der nicht mehr geschäftsf­ähige Eigentümer nicht löschen lassen. Auch dafür müsse ein gesetzlich­er Betreuer bestellt werden, sofern keine Vollmacht vorliegt, erläutert die Notarkamme­r Frankfurt am Main.

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