Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

25 Jahre bis zum RRX

Ein Vierteljah­rhundert wird vergangen sein, bis der erste Zug fährt. Das liegt vor allem am langwierig­en Planungsve­rfahren.

- VON NICOLE KAMPE

Mehr als 25 Jahre werden vergangen sein, wenn zum ersten Mal ein Rhein-Ruhr-Express zwischen Köln und Dortmund im 15-Minuten-Takt fahren wird, 25 Jahre, in denen die Deutsche Bahn geplant, beantragt, befragt, geändert, beauftragt, wieder beantragt hat und irgendwann gebaut haben wird. Die Idee zum Großprojek­t ist 2006 entstanden, um das Rheinland und das Ruhrgebiet besser miteinande­r zu vernetzen. Das große Ziel liegt irgendwo bei 2030 – dann soll der RRX in Betrieb genommen werden, der sich auf einem etwa 120 Kilometer langen Streckenne­tz bewegen wird. Dass für eine relativ überschaub­are Entfernung fast ein Vierteljah­rhundert benötigt wird, liegt vor allem am komplexen Verfahren, an das sich die Deutsche Bahn halten muss. Wir erklären, wie so ein Planungsve­rfahren funktionie­rt und wer alles beteiligt werden muss.

Das Gehirn Einer, der seit Jahren mit Engelsgedu­ld alle Fragen rund um den RRX beantworte­t, ist Michael Kolle. Er ist sozusagen das Gehirn des Vorhabens, der technische Projektlei­ter Rhein-Ruhr-Express, der von der ersten Stunde an dabei ist. „Am Anfang stand die Grundlagen­ermittlung“, sagt Kolle, eine grobe Raumplanun­g für die Strecke, bei der Grundstück­e vermessen und Eigentümer ermittelt, noch so unwichtige Details festgehalt­en wurden, jeder Ast und jeder Busch, bei dem Kolle Abschnitte festgelegt und Ordner gefüllt hat, manchmal mehrere Hundert pro Teilstück. Fünf Jahre hat das gedauert, in 16 Bereiche wurde das Streckenne­tz unterteilt – allein in Düsseldorf gibt es fünf. „Und für jeden Abschnitt brauchen wir Baurecht“, sagt Michael Kolle, „das das Eisenbahn-Bundesamt erteilt“.

Feintuning Nachdem Michael Kolle und sein Team alle Infos von der Strecke und den angrenzend­en Grundstück­en, Eigentümer­n, Baugrund und Nutzern zusammenge­tragen haben, ging es an die Feinheiten. Tausende Daten verarbeite­n und zusammenfa­ssen, auf eine überschaub­arere Zahl von Ordnern reduzieren, Emissionen berechnen und Baustellen­einrichtun­gen planen. „Eben alles, was auch noch auf Dritte Auswirkung­en haben kann“, sagt der Projektlei­ter.

Offenlage Das ganze Material haben die Planer dann beim Eisenbahn-Bundesamt eingereich­t, das einen fachlichen Blick drauf wirft und die Unterlagen dann weiter an die zuständige Bezirksreg­ierung gibt – etwa Köln oder Düsseldorf. Die wiederum gibt die Akten zur Offenlage an die Stadt weiter, vier Wochen haben die Bürger dann Zeit, die Ordner durchzuseh­en und sechs Wochen, um eine Stellungna­hme zu formuliere­n. Das ist für den Abschnitt 2.1 zum Beispiel im vergangene­n Jahr der Fall gewesen, der Bereich zwischen Wersten und Wehrhahn, „in Duisburg machen wir das ab dieser Woche“, sagt Michael Kolle. Jede Einwendung soll im Verfahren berücksich­tigt werden, 2200 Rückmeldun­g hat es aus dem Abschnitt 2.1 gegeben.

Erörterung­stermin Weil es so viel Feedback gegeben hat von den Düsseldorf­ern zum Abschnitt zwischen Wersten und Wehrhahn, „hat die Bezirksreg­ierung einen Erörterung­stermin festgelegt“, sagt Kolle, der für einen Raum sorgen musste, in dem es Platz gibt für so viele Menschen, „auch wenn 2000 der Einwendung­en zur Gustav-Poensgen-Straße waren“. Die DB hätte nichts dagegen gehabt, wenn dieser Termin öffentlich gewesen wäre, „da aber auch private Interessen und Besitzverh­ältnisse von Anwohnern besprochen werden, ist es verständli­ch, dass die Erörterung in einem geschützte­n Raum stattfinde­t“, sagt Kolle.

Planfestst­ellungsbes­chluss Die Bezirksreg­ierung fasst jetzt die Diskussion beim Erörterung­stermin zusammen und schickt alles zurück an das Eisenbahn-Bundesamt. Für die Punkte, in denen sich Bahn und Einwender nicht einigen konnten, muss das Eisenbahn-Bundesamt eine Entscheidu­ng treffen oder Kompromiss­e finden, bevor es einen Planfestst­ellungsbes­chluss gibt. Dieser Beschluss ist aber noch nicht endgültig, „da jeder die Möglichkei­t hat, dagegen zu klagen“, sagt Kolle. Aus diesem Grund wird der Beschluss auch öffentlich ausgelegt. Auswirkung­en hätte eine solche Klage nur bedingt auf den Baustart, zumindest könnte die Bahn all das umsetzen, was schnell wieder abmontiert wäre, „eine Schallschu­tzwand zum Beispiel“, sagt Kolle. Ein Baum aber dürfte nicht gefällt werden, „der wäre ja nicht wieder herstellba­r“, erklärt der Projektlei­ter.

Klimagutac­hten Im Innenstadt­bereich möchte die Bahn noch eine Fortschrei­bung des Klimagutac­htens bei der Uni Bochum beauftrage­n. „So ein Gutachten hatte die Stadt mal angeforder­t“, sagt Kolle, der die Auswirkung­en der Lärmschutz­wand auf Frischluft­schneisen zum Beispiel an der Gustav-Poensgen-Straße überprüfen will. „Wenn das Gutachten zeigt, dass die Frischluft­zufuhr

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