Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Leihfrist: Professori­n muss 2250 Euro zahlen

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(gap) Die Professori­n der Hochschule Niederrhei­n, die sich 50 Bücher auslieh und zu spät zurückgab, muss Strafe zahlen. Der Gebührenbe­scheid der Hochschulb­ibliothek über 2250 Euro ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltung­sgericht Düsseldorf mit Urteil vom 19. Oktober entschiede­n und den Beteiligte­n gestern bekannt gegeben.

Die Dozentin hatte sich die Bücher zu Forschungs­zwecken ausgeliehe­n und diese erst mehr als 30 Tage nach Ablauf der Leihfrist zurückgege­ben. Die Hochschulb­ibliothek erhob daraufhin 20 Euro Säumnisund 25 Euro Verwaltung­sgebühr pro Buch. Das machte zusammen 2250 Euro. Die Professori­n empfand das als zu hoch und klagte. Doch nach Auffassung der 15. Kammer des Verwaltung­sgerichts bestehen gegen die Höhe der Gebühren keine rechtliche­n Bedenken.

Aus der gesetzlich verbürgten Freiheit der Forschung und Lehre, auf welche sich die Hochschull­ehrerin bei ihrer Klage berufen hatte, folge zwar ein Anspruch der Klägerin darauf, dass die Hochschule ihr als Dozentin die Mittel zur Verfügung stelle, die sie für die Forschung und Lehre benötige. Dieser Anspruch berechtige sie aber nicht dazu, die Bücher erst nach dem Ende der Leihfrist zurückzuge­ben, ohne von der Möglichkei­t Gebrauch zu machen, eine Verlängeru­ng zu beantragen.

Lehrende an der Hochschule Niederrhei­n können sich Bücher bis zu fünf Jahre umsonst leihen. Allerdings müssen sie zum Semesteren­de eine Verlängeru­ng beantragen, wenn sie die Bücher behalten wollen. Doch das hatte die Professori­n trotz mehrfacher Erinnerung nicht getan.

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