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Leihfrist: Professorin muss 2250 Euro zahlen
(gap) Die Professorin der Hochschule Niederrhein, die sich 50 Bücher auslieh und zu spät zurückgab, muss Strafe zahlen. Der Gebührenbescheid der Hochschulbibliothek über 2250 Euro ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 19. Oktober entschieden und den Beteiligten gestern bekannt gegeben.
Die Dozentin hatte sich die Bücher zu Forschungszwecken ausgeliehen und diese erst mehr als 30 Tage nach Ablauf der Leihfrist zurückgegeben. Die Hochschulbibliothek erhob daraufhin 20 Euro Säumnisund 25 Euro Verwaltungsgebühr pro Buch. Das machte zusammen 2250 Euro. Die Professorin empfand das als zu hoch und klagte. Doch nach Auffassung der 15. Kammer des Verwaltungsgerichts bestehen gegen die Höhe der Gebühren keine rechtlichen Bedenken.
Aus der gesetzlich verbürgten Freiheit der Forschung und Lehre, auf welche sich die Hochschullehrerin bei ihrer Klage berufen hatte, folge zwar ein Anspruch der Klägerin darauf, dass die Hochschule ihr als Dozentin die Mittel zur Verfügung stelle, die sie für die Forschung und Lehre benötige. Dieser Anspruch berechtige sie aber nicht dazu, die Bücher erst nach dem Ende der Leihfrist zurückzugeben, ohne von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, eine Verlängerung zu beantragen.
Lehrende an der Hochschule Niederrhein können sich Bücher bis zu fünf Jahre umsonst leihen. Allerdings müssen sie zum Semesterende eine Verlängerung beantragen, wenn sie die Bücher behalten wollen. Doch das hatte die Professorin trotz mehrfacher Erinnerung nicht getan.