Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Neues Mietrecht ist nicht genug
Endlich hat die Bundesregierung Gesetzentwürfe zur Verbesserung des Mietrechts im Bundestag eingebracht. Gut, dass etwas passiert, aber die Gesetzentwürfe sind nur halbherzig. Bei den Mietrechtsvorschlägen der Bundesregierung geht es zum einen um die Mietpreisbremse. Hier soll es mehr Transparenz für Mieter geben. Der Vermieter, der die Wohnung teurer vermieten will als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, soll schon beim Vertragsabschluss offenlegen, warum er sich auf einen gesetzlichen Ausnahmetatbestand berufen kann. Das kann aber nicht die Lösung sein. Notwendig ist eine zeitlich unbefristete, bundesweite Regelung ohne Ausnahmen, die überzogene Vermieterforderungen beim Vertragsabschluss verhindert. Das will auch der Bundesrat, der für eine praxistaugliche Verbesserung der „Mietwucher-Vorschrift“plädiert. Danach müssen Vermieter unangemessen hohe Mieten zurückzahlen und sie können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Zum anderen will die Bundesregierung Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen fünf Jahre lang beschränken. Statt elf Prozent sollen in Gebieten mit Wohnungsnot nur acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden dürfen, höchstens drei Euro pro Quadratmeter. Der Bundesrat fordert zu Recht, dass die Regelung bundesweit und unbefristet gelten muss. Aber auch das genügt nicht. Wir fordern eine Absenkung der Modernisierungsumlage auf vier Prozent und eine Kappungsgrenze von 1,50 Euro pro Quadratmeter.
Dr. Franz-Georg Rips Der Autor ist Präsident des Deutschen Mieterbundes.