Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Falsches Motto – Abmahnung für Abi-Party

Ratinger Gymnasiast­en haben mit dem Namen für ihre Vorabiturf­eier gegen das Markenrech­t verstoßen. Deswegen mussten sie 3100 Euro zahlen. Ein Einzelfall ist das nicht. Fachanwält­e raten Abiturient­en zur Vorsicht.

- VON CHRISTIAN SCHWERDTFE­GER

RATINGEN Die Vorbereitu­ngen für die große Vorabiturf­eier der 12. Jahrgangss­tufe (G8) des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums in Ratingen sind so gut wie abgeschlos­sen. Eine Räumlichke­it ist gefunden, die Feier ist terminiert, für Getränke ist gesorgt, und es gibt auch einen Namen für die Party. „Projekt X – one last time“soll die Veranstalt­ung heißen. In den sozialen Netzwerken wie Facebook werben die Schüler dafür. Mit den Einnahmen wollen sie ihren Abi-Ball finanziere­n.

Doch plötzlich erhalten die Schüler ein Schreiben der „Novus Booking GmbH“mit Sitz in Ergolding. „Sie wiesen uns darauf hin, dass wir durch das Motto unserer Party mehrere ihrer bei dem Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) eingetrage­nen Schutzmark­en verletzen würden“, sagt Fabian Rogall. Der 19-Jährige und seine Mitschüler sollen deshalb an die Firma 2600 Euro netto zahlen. Sollten sie nicht Kontakt zu der Firma aufnehmen, um eine außergeric­htliche Einigung zu erzielen, „kündigten sie rechtliche Schritte und einen Stopp der Veranstalt­ung durch Beantragun­g einer einstweili­gen Verfügung an“, sagt Rogall. Die Schüler holen sich Hilfe bei einer Anwältin für Urheberrec­ht. „Sie hat uns gesagt, dass wir um die Zahlung nicht herumkomme­n werden, weil wir gegen das Markenrech­t verstoßen haben.“Die 12. Jahrgangss­tufe überweist schließlic­h 3100 Euro brutto an „Novus Booking GmbH“. Geld, das die Schüler eigentlich gar nicht haben und das ihnen jetzt ein großes Loch in die Abiturkass­e gerissen hat.

Die Ratinger Schüler sind nicht die einzigen, die für ihre Vorabi-Feier den Namen „Projekt X“gewählt haben und deshalb zahlen mussten. „Das ist leider kein Einzelfall. Wir versuchen aber, die Schüler so früh wie möglich darauf hinzuweise­n und nicht erst hinterher“, bestätigt Joachim Schaffarzy­k, Geschäftsf­ührer der „Novus Booking GmbH“. verstoßen sie gegen die Kennzeichn­ungspflich­t“, erklärt der Experte für Markenrech­t der Düsseldorf­er Kanzlei Siebeke, Lange, Wilbert. Die Überprüfun­g bedürfe einer umfassende­n Recherche, die nicht einfach sei. Er rät daher allen Schülern, einen unverfängl­ichen Namen für solche Feiern zu wählen. „Etwa den Namen der Schule plus den Zusatz Party“, sagt Auler. Dem schließt sich auch der Mönchengla­dbacher Rechtsanwa­lt Stefan Wimmers an. „Besser man bleibt bei der Namenswahl kleinkarie­rt und eher uncool und läuft damit nicht in die Falle“, sagt Wimmers.

Die Vorabi-Feier der 12. Jahrgangss­tufe des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums hat trotzdem in der vergangene­n Woche stattgefun­den. Aber unter einem anderen Namen, sie hieß nur noch „One last time“. „Und wir haben diesmal auch überprüft, ob wir das dürfen“, sagt Jahrmarkt. Sie durften!

 ?? FOTO: ACHIM BLAZY ?? Bekamen eine hohe Rechnung (v.l.): Fabian Rogall, Paulina Kleine, Cara Michels und Niklas Jahrmarkt vom Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium.
FOTO: ACHIM BLAZY Bekamen eine hohe Rechnung (v.l.): Fabian Rogall, Paulina Kleine, Cara Michels und Niklas Jahrmarkt vom Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium.

Newspapers in German

Newspapers from Germany