Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Kennen Sie weitere solcher Fälle?
Aufruf „Wir wollen Schülern keine Steine in den Weg legen. Wir wollen nur unser Konzept schützen“, sagt er. Die Marke „Projekt X“sei seit 2015 in Wort und Bild geschützt. Das müssten auch Schüler beachten. „Wir sprechen die Betroffenen immer erst an und weisen sie auf ihren Fehler hin und kommen nicht direkt mit einem Anwalt“, sagt Schaffarzyk.
Die Schüler in Ratingen haben ihren Fehler eingesehen – rechtlich gesehen. „Aber moralisch finde ich es nicht in Ordnung, dass wir da abkassiert werden“, sagt Niklas Jahrmarkt. Man habe als Stufe nicht in dem Maße kommerzielle Absichten gehabt, wie andere Veranstalter, die gewerblich handeln, es täten. „Deshalb ist die Summe, die wir zahlen, nicht in Verhältnis zu setzen mit dem, was wir an Gewinn aus der Veranstaltung erzielt hätten“, sagt er. Die Stufe will jetzt andere Schulen auf die Thematik aufmerksam machen.
Rechtlich gesehen liegt die alleinige Verantwortung für eine solche Vorabi-Feier bei den Schülern. Die Schule hat damit nichts zu tun, weil es sich dabei um eine Privatveranstaltung handelt. Schaffarzyk rät den Schulen aber, ihre Schüler besser über Markenrecht und Urheberrechtsverletzungen aufzuklären, damit es erst gar nicht zu solchen Fällen käme. „Die Lehrer müssen da mehr machen“, sagt er.
Das NRW-Schulministerium weist darauf hin, dass die Schulen regelmäßig im Rahmen der unterrichtlichen Möglichkeiten über aktuelle rechtliche Entwicklungen informiert würden. „Gerade auch die Veränderungen im Urheberrecht in diesem Jahr wurden den Schulen dargelegt“, sagt ein Sprecher des Ministeriums. „Eine Rechtsberatung für Schüler und die Begleitung in rechtlichen Verfahren kann die Schulverwaltung hingegen nicht gewährleisten.“
Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Andreas Auler kennt solche Fälle. „Findige Leute haben sich für bestimmte Dienstleistungen und Darstellungen Marken eintragen und rechtlich schützen lassen. Sobald andere diese Markennamen dann im öffentlichen Bereich verwenden,