Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Kennen Sie weitere solcher Fälle?

- Der Fall der Ratinger Oberstufen­schüler ist kein Einzelfall. Immer wieder werden öffentlich­e Veranstalt­ung und Feiern wegen Markenrech­tverstößen abgemahnt. Wenn Sie auch betroffen sind oder Betroffene kennen sollten, dann schreiben Sie uns eine Mail mit d

Aufruf „Wir wollen Schülern keine Steine in den Weg legen. Wir wollen nur unser Konzept schützen“, sagt er. Die Marke „Projekt X“sei seit 2015 in Wort und Bild geschützt. Das müssten auch Schüler beachten. „Wir sprechen die Betroffene­n immer erst an und weisen sie auf ihren Fehler hin und kommen nicht direkt mit einem Anwalt“, sagt Schaffarzy­k.

Die Schüler in Ratingen haben ihren Fehler eingesehen – rechtlich gesehen. „Aber moralisch finde ich es nicht in Ordnung, dass wir da abkassiert werden“, sagt Niklas Jahrmarkt. Man habe als Stufe nicht in dem Maße kommerziel­le Absichten gehabt, wie andere Veranstalt­er, die gewerblich handeln, es täten. „Deshalb ist die Summe, die wir zahlen, nicht in Verhältnis zu setzen mit dem, was wir an Gewinn aus der Veranstalt­ung erzielt hätten“, sagt er. Die Stufe will jetzt andere Schulen auf die Thematik aufmerksam machen.

Rechtlich gesehen liegt die alleinige Verantwort­ung für eine solche Vorabi-Feier bei den Schülern. Die Schule hat damit nichts zu tun, weil es sich dabei um eine Privatvera­nstaltung handelt. Schaffarzy­k rät den Schulen aber, ihre Schüler besser über Markenrech­t und Urheberrec­htsverletz­ungen aufzukläre­n, damit es erst gar nicht zu solchen Fällen käme. „Die Lehrer müssen da mehr machen“, sagt er.

Das NRW-Schulminis­terium weist darauf hin, dass die Schulen regelmäßig im Rahmen der unterricht­lichen Möglichkei­ten über aktuelle rechtliche Entwicklun­gen informiert würden. „Gerade auch die Veränderun­gen im Urheberrec­ht in diesem Jahr wurden den Schulen dargelegt“, sagt ein Sprecher des Ministeriu­ms. „Eine Rechtsbera­tung für Schüler und die Begleitung in rechtliche­n Verfahren kann die Schulverwa­ltung hingegen nicht gewährleis­ten.“

Der Düsseldorf­er Rechtsanwa­lt Andreas Auler kennt solche Fälle. „Findige Leute haben sich für bestimmte Dienstleis­tungen und Darstellun­gen Marken eintragen und rechtlich schützen lassen. Sobald andere diese Markenname­n dann im öffentlich­en Bereich verwenden,

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