Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Geldstrafe für Spinnen-Schmuggler
Biologie-Assistent brachte mehr als 20 Goliath-Spinnen aus Südamerika mit.
Man wird mit seinen lieb gewonnenen Haustieren ja wohl noch auf Reisen gehen dürfen: Darauf pochte ein 49-jähriger Biologie-Assistent am Mittwoch beim Amtsgericht und protestierte zugleich gegen ein Bußgeld von 4700 Euro. Das war gegen ihn verhängt worden, weil er Mitte des Jahres, als er aus Südamerika kam, fast zwei Dutzend lebende Goliath-Vogelspinnen über den Düsseldorfer Flughafen ins Land bringen wollte.
Dazu hätten die haarigen Tierchen aber an einer tierärztlichen Grenzkontrollstelle entsprechend dem Tierschutzgesetz überprüft werden müssen. Denn, das musste sich der wissenschaftliche Assistent von der Richterin vorhalten lassen: Goliath-Vogelspinnen gelten in der EU nicht als klassische Haustiere.
Der Angeklagte gab hingegen an, er habe die Spinnen in Essen gekauft und halte sie tatsächlich als Haustiere. Als er nach Südamerika ausgewandert sei, habe er seine 22 haarigen Freunde eingepackt und mitgenommen. Privates Ungemach habe ihn im Juni 2018 aber zur Rückkehr bewegt: Da es seiner Mutter schlecht ging, sei nach Deutschland zurückgekehrt. Und zwar mit allen seinen Haustieren im Gepäck. Und was man ausführen durfte, das müsse man doch wieder einführen können, befand der 49-Jährige.
Fakt ist jedoch: Da der Flug von Brasilien über Frankfurt nach Düsseldorf führte, hat der Spinnenfreund die Tierchen aus nicht-europäischem Ausland importiert, also hätten sie veterinärmedizinisch geprüft werden müssen. Ein Spinnenexperte säte zudem Zweifel an der Herkunft der Tiere aus heimischer Zucht: Die meisten von ihnen seien inzwischen an Krankheiten eingegangen, die typisch für den südamerikanischen Lebensraum seien.
Einen Nachlass gewährte die Richterin dem 49-Jährigen jetzt trotzdem. Sie senkte das Bußgeld von 4700 Euro auf 2700 Euro, weil der Mann aktuell als wissenschaftlicher Assistent keine Stelle findet, also auf Arbeitslosengeld angewiesen ist.