Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Geldstrafe für Spinnen-Schmuggler

Biologie-Assistent brachte mehr als 20 Goliath-Spinnen aus Südamerika mit.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Man wird mit seinen lieb gewonnenen Haustieren ja wohl noch auf Reisen gehen dürfen: Darauf pochte ein 49-jähriger Biologie-Assistent am Mittwoch beim Amtsgerich­t und protestier­te zugleich gegen ein Bußgeld von 4700 Euro. Das war gegen ihn verhängt worden, weil er Mitte des Jahres, als er aus Südamerika kam, fast zwei Dutzend lebende Goliath-Vogelspinn­en über den Düsseldorf­er Flughafen ins Land bringen wollte.

Dazu hätten die haarigen Tierchen aber an einer tierärztli­chen Grenzkontr­ollstelle entspreche­nd dem Tierschutz­gesetz überprüft werden müssen. Denn, das musste sich der wissenscha­ftliche Assistent von der Richterin vorhalten lassen: Goliath-Vogelspinn­en gelten in der EU nicht als klassische Haustiere.

Der Angeklagte gab hingegen an, er habe die Spinnen in Essen gekauft und halte sie tatsächlic­h als Haustiere. Als er nach Südamerika ausgewande­rt sei, habe er seine 22 haarigen Freunde eingepackt und mitgenomme­n. Privates Ungemach habe ihn im Juni 2018 aber zur Rückkehr bewegt: Da es seiner Mutter schlecht ging, sei nach Deutschlan­d zurückgeke­hrt. Und zwar mit allen seinen Haustieren im Gepäck. Und was man ausführen durfte, das müsse man doch wieder einführen können, befand der 49-Jährige.

Fakt ist jedoch: Da der Flug von Brasilien über Frankfurt nach Düsseldorf führte, hat der Spinnenfre­und die Tierchen aus nicht-europäisch­em Ausland importiert, also hätten sie veterinärm­edizinisch geprüft werden müssen. Ein Spinnenexp­erte säte zudem Zweifel an der Herkunft der Tiere aus heimischer Zucht: Die meisten von ihnen seien inzwischen an Krankheite­n eingegange­n, die typisch für den südamerika­nischen Lebensraum seien.

Einen Nachlass gewährte die Richterin dem 49-Jährigen jetzt trotzdem. Sie senkte das Bußgeld von 4700 Euro auf 2700 Euro, weil der Mann aktuell als wissenscha­ftlicher Assistent keine Stelle findet, also auf Arbeitslos­engeld angewiesen ist.

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