Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

DJ Theo Fitsos wegen Polizeiver­kleidung vor Gericht

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DJ Theo Fitsos kann vom Thema Polizei offenbar nicht lassen. Gestern musste er wegen illegalen Tragens eines kurzärmeli­gen Uniformhem­des beim Amtsgerich­t Düsseldorf antreten. Dabei war er 2016 zu 375 Euro Strafe verurteilt worden, weil er zu Karneval an der Ratinger Straße in Polizeiuni­form als DJ aufgetrete­n war. Vier Monate später ist Fitsos dann aber wieder im Polizeihem­d gesichtet worden – diesmal bei einer privaten Geburtstag­sfeier. Auch dort legte er in zweckentfr­emdeter Uniform Musik auf.

Diesmal wollte die Staatsanwa­ltschaft von dem Wiederholu­ngstäter eine Strafe von 1200 Euro haben. Doch der Amtsrichte­r fand die Argumente des Fitsos-Verteidige­rs logischer – und sprach den DJ diesmal frei. Dieser hatte vorgetrage­n, jene Privatfeie­r sei ja eine geschlosse­ne Gesellscha­ft gewesen, alle kannten den DJ und wussten, dass Fitsos kein Polizist ist. Zumal das Uniformhem­d dem 56-Jährigen viel zu klein gewesen sei, sodass er es mit offener Knopfleist­e getragen habe.

Bei seinem ersten Auftritt in Polizei-Uniform auf der Ratinger Straße war er nur angezeigt worden, weil er zwischendu­rch auch auf der Straße gestanden hatte. Diesmal sei aber alles anders gewesen, sagte sein Anwalt und behauptete, der langhaarig­e Angeklagte gleiche keinem Polizisten. Das sah auch der Richter so.

Obwohl die Staatsanwa­ltschaft auf einer Bestrafung bestand, kam der Richter zum Freispruch. In geschlosse­ner Gesellscha­ft habe „keine Verwechslu­ngsgefahr“mit echten Polizisten bestanden, das Uniformhem­d wurde zudem jetzt eingezogen.

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RP-FOTO: ORTH Theo Fitsos – hier nicht in Uniform, sondern bei der Arbeit.

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