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Scholz legt Grundsteuer-Plan vor
Der Bundesfinanzminister setzt auf eine baldige Einigung mit den Ländern, erntet aber massive Kritik.
BERLIN Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will die Grundsteuer neben anderen Faktoren künftig an den erzielten Nettokaltmieten einer Wohnimmobilie ausrichten. Für selbstgenutztes Wohneigentum soll eine fiktive Miete errechnet werden, die sich an den Wohngeldtabellen des Bundesarbeitsministeriums orientiert. Wegen der Berücksichtigung der Mieten bei der individuellen Neufestsetzung werde die Grundsteuerlast ab 2025 in attraktiven Wohnlagen, insbesondere in den Großstädten, für Eigentümer um einen „niedrigen bis mittleren zweistelligen Euro-Betrag pro Jahr“steigen, hieß es am Montag in Kreisen des Finanzministeriums.
Da Eigentümer die Grundsteuer auf die Mieter überwälzen können, nimmt auch der Druck auf die Mieten in den Ballungsräumen zu. Scholz denkt aber für Großstädte mit über 500.000 Einwohnern wie Hamburg, München, Berlin, Köln oder Düsseldorf noch über Zu- und Abschläge zur Grundsteuer nach, um einen zu starken Mietenanstieg und Ungerechtigkeiten innerhalb des Stadtgebiets zu dämpfen. In weniger attraktiven Wohnlagen werde die Grundsteuer dagegen im Vergleich zum Status quo sinken, hieß es.
Das Bundesverfassungsgericht hatte der Regierung im April 2018 vorgegeben, die Grundsteuer bis Ende 2019 zu reformieren. Das Gericht hatte die derzeitige Berechnung der Steuer für verfassungswidrig erklärt, weil die zugrunde liegenden Einheitswerte der Grundstücke in Westdeutschland auf dem Stand von 1964, in Ostdeutschland sogar noch auf dem von 1935 beruhen. Bis heute haben sich die Marktverhältnisse erheblich verändert, so dass eine Reform nötig werde, so das Gericht. Zur tatsächlichen Umsetzung der Reform hat das Gericht Bund und Ländern bis Ende 2024 Zeit gegeben. Bis dahin müssen die Finanzämter bundesweit 36 Millionen Immobilien neu bewertet haben. Scholz will seine Reformvorstellungen am Mittwoch den Länderkollegen präsentieren und strebt eine möglichst einvernehmliche Lösung an, die im Jahresverlauf 2019 durch Bundestag und Bundesrat gehen soll. Bayern hat indes Protest angemeldet. Die Reform solle verfassungskonform, rechtssicher, umsetzbar und sozial gerecht sein, hieß es in Kreisen des Finanzministeriums. Zudem solle sie aufkommensneutral sein, also den Kommunen nicht mehr oder weniger als 14 Milliarden Euro pro Jahr einbringen. Scholz wolle den Ländern zwei Modelle präsentieren, hieß es. Zum eine werde er das sogenannte Flächenmodell vorstellen, wonach allein die Grundstücksfläche und eine Äquivalenzzahl für die Berechnung der Grundsteuer ausschlaggebend sein sollen. Der Minister präferiere jedoch sein „wertabhängiges Modell“mit dem Mieten-Bezug.
Bisher errechnet sich die Grundsteuer aus der Multiplikation von Einheitswert, Steuermesszahl und Hebesatz der Kommune. Künftig soll der Einheitswert nach den Vorstellungen von Scholz durch eine Größe ersetzt werden, die sich aus der Nettokaltmiete, der Wohnfläche, dem Baujahr, der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert einer Immobilie ergibt.