Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Die Nebenkoste­n-Falle

Nebenkoste­nabrechnun­gen sind häufig fehlerhaft. Wer sie prüft, kann unter Umständen Geld sparen. Die besten Tipps.

- VON BERND SCHUKNECHT

Es ist meist schon Herbst, wenn die jährliche Nebenkoste­nabrechnun­g des Eigentümer­s oder der Hausverwal­tung im Briefkaste­n landet und den Mieter oder Eigentümer häufig zu einer unwillkomm­enen Nachzahlun­g auffordert. Der Mieterbund schätzt, dass jede zweite Nebenkoste­nabrechnun­g, die innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnung­szeitraums Mietern zugegangen sein muss, fehlerhaft ist. Umso wichtiger ist es zu wissen, welche Kosten rechtmäßig auf den Mieter und das Niederschl­agswasser, das entspreche­nd der versiegelt­en Fläche berechnet wird, sowie die Kosten für den Allgemeins­trom. Hinzu kommt die meist separat von einem Dienstleis­ter aufgestell­te Heizkosten­abrechnung. Während früher die Nebenkoste­nabrechnun­g meist schon im Frühjahr kam, liegt es jetzt vielfach an der Überlastun­g der Ablese-Firmen, dass die Nebenkoste­nabrechnun­gen jetzt erst Monate später erstellt werden können. Ferner können auch Kosten für Versicheru­ngen wie Wohngebäud­eversicher­ung oder Haftpflich­tversicher­ung sowie Wartungen, etwa für die RWA (Rauch-/Wärmeabzug­sanlage) oder den Schornstei­nfeger in die Nebenkoste­nabrechnun­g einfließen.

So kommt die Höhe der Nebenkoste­n zustande Die Höhe der Nebenkoste­n hängt von drei Faktoren ab. Zunächst sind es die kommunalen Gebühren, die in NRW unterschie­dlich hoch sind. So liegt Düsseldorf trotz eigener Müllverbre­nnungsanla­ge mit einer jährlichen Müllgebühr von 472,82 Euro (120-Liter-Tonne/wöchentlic­he Leerung) weit oben bei den Preisen in NRW. Dafür ist die Entsorgung von Schmutz- und Niederschl­agswasser in Düsseldorf landesweit am günstigste­n. Aber auch Mieterverh­alten kann zur Erhöhung der Nebenkoste­n beitragen. Wenn eine Reinigung des Treppenhau­ses unter den Mietpartei­en nicht zuverlässi­g geregelt werden kann, so muss eine Reinigungs­firma engagiert werden, die natürlich kostet. Gleiches gilt für den Winterdien­st. Der Hausmeiste­r-Service muss saisonal bezahlt werden, auch wenn kaum noch Schnee fällt. Viele Eigentümer neigen dazu, externe Dienstleis­ter zu engagieren, solange die Kosten auf die Mieter abgewälzt werden können. Dies gilt beispielsw­eise auch für Brandmelde­r. Statt die kleinen günstigen Geräte zu kaufen und den Mieter nur zum Batteriewe­chsel zu verpflicht­en, werden teure Mietverträ­ge zu Lasten der Mieter abgeschlos­sen.

Das sind die häufigsten Abrechnung­sfehler Bei der Nebenkoste­nabrechnun­g gibt es häufig die gleichen Fehler. Was vielfach übersehen wird, ist die Tatsache, dass die Kosten für die Verwaltung allein vom Eigentümer zu tragen sind. Ferner ist exakt zwischen Wartung und Reparature­n, etwa bei einem Aufzug, zu unterschei­den. Während Wartungen zu den Nebenkoste­n zählen, so müssen Reparature­n vom Eigentümer, respektive der Eigentümer­gemeinscha­ft, bezahlt werden. Zu den klassische­n Fehlern gehört außerdem, Kontoführu­ngsgebühre­n auf die Mieter umzulegen – oder die Kosten für die Prüfung, ob Bäume vor dem Haus noch standsiche­r sind. Wer einen Fehler findet, sollte nicht zu lange damit warten, ihn zu melden. In der Regel sollte man innerhalb von vier bis acht Wochen auf die Nebenkoste­nabrechnun­g reagieren.

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