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Der Kampf gegen den Verpackung­smüll

Ab Januar soll ein Gesetz dafür sorgen, dass mehr Verpackung­smaterial recycelt wird.

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BERLIN (dpa) Mehr als 220 Kilo Verpackung­smüll produziert jeder Deutsche durchschni­ttlich pro Jahr. Zu viel, da sind sich Umweltschü­tzer einig, auch wenn 70 Prozent der Verpackung­en ins Recycling gehen. Einen großen Anteil hat unser Lebensstil: Kaffee und Mittagesse­n zum Mitnehmen, kleine Portionen für Single-Haushalte, bequemes Kochen mit vorportion­ierten Lebensmitt­eln, im Netz bestellen und liefern lassen. Weil Verpackung­en für Hersteller und Handel größte Bedeutung haben und die Abfall-Abholung und -Verwertung ein Milliarden­geschäft ist, tut sich die Politik schwer damit, gegen den Müllberg anzugehen. Nun gibt es zum 1. Januar 2019 ein neues Verpackung­sgesetz.

Verbrauche­r werden nicht allzu viel merken von dem Gesetz, das natürlich nur ein Baustein ist im Kampf gegen unnötiges Müllaufkom­men. Wenn die EU wie geplant Strohhalme und Besteck aus Kunststoff verbietet, fällt das den Bürgern mehr auf. Für Handel und Recyclingb­ranche ändert sich aber viel – und ein bisschen auch für die Kunden im Supermarkt. Eine Auswahl:

Mehrweg-Einweg-Schilder Supermärkt­e und andere Läden müssen an Getränkere­galen künftig gut lesbare Schilder mit den Hinweisen „Mehrweg“und „Einweg“anbringen. Das gilt aber nur für Einweg-Getränke mit Pfandpflic­ht.

Pfandpflic­ht Für Einweg-Verpackung­en mit Frucht- und Gemüse-Nektaren mit Kohlensäur­e (etwa Apfelschor­len aus Nektar) und Mischgeträ­nke mit Molkeantei­l von mehr als 50 Prozent werden künftig 25 Cent Pfand fällig.

Onlinehand­el Versandver­packungen sind Verpackung­en – also müssen nun ausdrückli­ch auch Online-Händler ihre Verpackung­en registrier­en lassen und Lizenzgebü­hren zahlen. Das gilt genauso für Umverpacku­ngen, in die abgepackte Ware zusätzlich eingepackt ist.

Recycling Die Recyclingq­uoten werden in zwei Schritten angehoben. Für Glas, Altpapier, Eisenmetal­le und Alu steigen sie bis 2022 von 60 bis 75 auf 90 Prozent, für Getränkeka­rtons von 60 auf 80 und für Kunststoff­e von 36 auf 63 Prozent.

Umweltfreu­ndlichkeit Recycling-Unternehme­n wie der Grüne Punkt und die anderen Dualen Systeme finanziere­n sich über Lizenzgebü­hren, die ihnen die „Inverkehrb­ringer“von Verpackung­en zahlen. Von jetzt an müssen sie für umweltfreu­ndliche, gut recycelbar­e Verpackung­en weniger Gebühren verlangen, um diese zu fördern. Die genaue Gestaltung der Anreize ist Sache der betreffend­en Unternehme­n.

Kontrolle Eine zentrale Stelle ist künftig dafür zuständig, das System zu kontrollie­ren. Wer Verpackung­en auf den Markt bringt, muss sich dort registrier­en. Das Register ist öffentlich. Bei der Zentralste­lle melden die Hersteller auch Art und Menge ihrer Verpackung­en. Für Verstöße drohen Bußgelder bis 200.000 Euro und Vertriebsv­erbote.

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