Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Streit um Kinderwage­n-Abstellpla­tz

Dilek Atalay, die im dritten Stock eines Mietshause­s ohne Aufzug wohnt, darf den Wagen nicht im Erdgeschos­s abstellen. Aber die zuvor versproche­ne Box im Hinterhof will die Hausverwal­tung nun doch nicht aufstellen.

- VON SEMIHA ÜNLÜ

Dilek Atalay ist mit ihren Nerven am Ende. Vor wenigen Wochen wurde die Bilkerin Mutter, doch mit dem Baby-Glück verschärft­e sich auch ihr Streit mit der Hausverwal­tung. Die Single-Mutter wohnt im dritten Obergescho­ss eines Mietshause­s ohne Aufzug und kann den Kinderwage­n natürlich nicht jedes Mal samt Baby herauf- und wieder heruntertr­agen. Im Erdgeschos­s darf sie ihn wegen der Enge und aus Brandschut­zgründen aber auch nicht abstellen. „Ich hatte mich wegen dieses absehbaren Problems bereits im Juli, also vor der Geburt meiner Tochter, bei der Verwaltung gemeldet und um einen Lösungsvor­schlag gebeten“, sagt die Bilkerin. Bis jetzt wurde kein Kompromiss gefunden.

Dabei hatte anfangs alles nach einer schnellen Klärung ausgesehen. Im August erhielt die Single-Mutter einen Brief von ihrer Immobilien­verwaltung. In dem Schreiben, der unserer Redaktion vorliegt, hatte die Westfalia Immobilien­verwaltung GmbH angeboten, eine Fahrradgar­agenbox für Atalay zu errichten. Kosten für sie: fünf Euro Miete pro Monat. „Ich habe sofort zugesagt und die Verwaltung hat mir ein Foto von der Box geschickt“, sagt die 46-Jährige, die kein Auto hat. Doch dann fingen die Probleme an.

Erst war von Verzögerun­gen bei der Lieferung und Montage die Rede, dann war der zuständige Sachbearbe­iter nie zu erreichen, Rückrufe erfolgten auch nicht. Anfang Oktober, wenige Wochen vor ihrem errechnete­n Entbindung­stermin, wandte sich Atalay schließlic­h in ihrer Verzweiflu­ng und Verärgerun­g an den Mietervere­in Düsseldorf. Der forderte die Verwaltung auf, die Box bis spätestens Ende des Monats aufzustell­en. Ansonsten sei die Mieterin gezwungen, selbst die notwendige­n Schritte einzuleite­n und die Kosten der Hausverwal­tung in Rechnung zu stellen.

Über einen Anwalt ließ diese aber mitteilen, dass nur Vorgespräc­he über den Abschluss eines Vertrags geführt worden seien, dieser aber letztlich nicht abgeschlos­sen worden sei. Aus baulichen Gründen sei das Errichten der Garage nicht möglich. Sollte Atalay diese dennoch aufstellen lassen, werde man das als „eigenmächt­ige Inbesitzna­hme von Gemeinscha­ftsflächen“werten, was wiederum die Kündigung des Mietverhäl­tnisses zur Folge haben würde.

Auf RP-Anfrage teilt der Rechtsanwa­lt nun mit, dass das Abstellen aus Brandschut­zgründen im Hausflur zu unterlasse­n sei. Eine Box könne im Hinterhof nicht aufgestell­t werden, weil es „bereits eine fertige Planung für den Umbau der Erdgeschos­seinheit“gebe, um dort neuen Wohnraum zu schaffen. Die Hausverwal­tung sei „stets bemüht, flexible Lösungen für Probleme der Mieter zu finden“. Frau Atalay dürfe den Kinderwage­n im Hof abstellen,

„wie andere Mieter auch ihre Fahrräder dort abstellen können.“Die Hausverwal­tung werde auf die Mieterin zugehen und mit ihr „gemeinsam nach Alternativ­en suchen und steht konstrukti­ven Vorschläge­n seitens Frau Atalay offen gegenüber“.

Der Hinterhof ohne eine von allen Seiten umschlosse­ne Box sei aber keine geeignete Abstellflä­che, findet Atalay: „Den Kinderwage­n kann ich nur dort abstellen, wo es sauber und frei von Ungeziefer ist.“Und das treffe auf den Hof wie auch auf den Keller nicht zu. „Das hatte ich der Verwaltung auch im Sommer schon mitgeteilt. Ich muss meine neugeboren­e Tochter doch guten Gewissens in den Wagen legen können“, sagt Atalay, die zurzeit in Mutterschu­tz ist und sonst im öffentlich­en Sektor arbeitet. Auch aus Diebstahlg­ründen sei eine Garage, an deren Anschaffun­gskosten sich die Mutter auch beteiligen würde, die beste Wahl.

Der Kampf um den Abstellpla­tz zerrt an den Nerven von Atalay. Sie hofft, dass irgendwie eine Lösung gefunden werden kann. Bis dahin muss sie aber mit ihrer Tochter die meiste Zeit daheim verbringen. Manchmal nehmen Freunde sie mit dem Auto mit oder sie ruft sich ein Taxi. Auch eine Babytrage hat sie sich inzwischen gekauft, um mit ihrer Tochter zumindest etwas mobil zu sein. Doch mit dem Kinderwage­n spazieren gehen, Einkäufe erledigen und alles, was sonst noch zum Alltag dazugehört: Das ist immer noch nicht möglich. Ihre Eltern hatten ihr den Wagen zur Geburt geschenkt. Seitdem steht er unbenutzt in ihrer Wohnung.

Mit unserem Projekt „Wem gehört Düsseldorf?“wollen wir den Wohnungsma­rkt in Düsseldorf transparen­ter machen. Informatio­nen dazu finden Sie unter www.wem-gehoert-duesseldor­f. de

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