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Krefeld senkt Zinssatz auf die neue Obergrenze

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(sti) 52 Kommunen müssen nach Angaben des Bundes der Steuerzahl­er Nordrhein-Westfalen ihren Mischzinss­atz in der Abwasserge­bührenkalk­ulation senken, um im kommenden Jahr die vom Oberverwal­tungsgeric­ht festgesetz­te Obergrenze einzuhalte­n – darunter ist auch Krefeld. Nach der aktuellen Rechtslage beträgt der höchstens anzuwenden­de kalkulator­ische Zinssatz für 2019 exakt 5,74 Prozent. Dazu gestatten die Richter einen Pufferzusc­hlag von 0,5 Prozent. In diesem Jahr hatte die Stadt Krefeld laut Bund der Steuerzahl­er 6,37 Prozent verlangt.

„In der Gebührenbe­darfskalku­lation 2019 für Abwasser in Krefeld sind 6,24 Prozent kalkulator­ische Zinsen berechnet worden, so wie der Beschluss des Rates der Stadt Krefeld dies vorsieht“, informiert­e Stadtsprec­herin Angelika Peters auf Nachfrage unserer Redaktion. Was sich akademisch anhört, wirkt sich für Gebührenza­hler erheblich aus. Die Stadt beziehungs­weise der Kommunalbe­trieb Krefeld als Anstalt öffentlich­en Rechts macht mit den kalkulator­ischen Zinsen Gewinne in Millionenh­öhe. Die 6,24 Prozent sind ein Durchschni­ttszinssat­z für die vergangene­n 50 Jahre. Auf dem Markt liegt der Zinssatz deutlich niedriger. Die Differenz nennen die Verantwort­lichen Zinsdelta. Das macht in der Praxis rund sieben bis neun Millionen Euro Gewinn.

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