Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Die Altstadt bleibt böllerfrei

Silvester soll in der Altstadt ohne stinkende Rauchwolke­n und gefährlich­e Feuerwerks­körper gefeiert werden. Taschenkon­trollen soll es aber nicht mehr geben.

- VON STEFANI GEILHAUSEN

Mit einem Feuerwerks­verbot vom Montag, 20 Uhr, bis zum Neujahrsmo­rgen um 6 Uhr soll der Jahreswech­sel in der Altstadt sicherer werden. Nur Wunderkerz­en und sogenannte­s Jugendfeue­rwerk sind zwischen Ratinger und Flinger Straße und zwischen Heinrich-Heine-Alleeund Rhein in dieser Zeit erlaubt.

Zweimal erfolgreic­h praktizier­t heißt im Rheinland bekanntlic­h Tradition, und so wurde in der Sicherheit­skonferenz, zu der die Spitzen von Stadt und Polizei regelmäßig zusammenko­mmen, auch gar nicht erst über ein „ob“, sondern nur darüber geredet, wie das Böllerverb­ot in diesem Jahr umgesetzt wird.

Hinweise Seit gestern weisen Schilder in der Innenstadt auf das Verbot hin, das nicht nur fürs Abbrennen, sondern auch für das Mitführen von Feuerwerks­körpern gilt. Innerhalb des Verbotsgeb­ietes werden natürlich ebenfalls Schilder aufgestell­t.

Kontrollen Bei der Premiere 2016/17 hatte die Polizei die Altstadtzu­gänge abgeriegel­t und alle Besucher auf Feuerwerks­körper kontrollie­rt. Solche Zugangskon­trollen – wie auch beim Glasverbot im Karneval üblich – wird es in diesem Jahr nicht geben. Der Besucheran­drang zu Silvester sei erfahrungs­gemäß deutlich geringer ist als an den Karnevalst­agen, hatte die Stadt bereits im Vorjahr entschiede­n. Polizei und OSD achte aber im gesamten Altstadtge­biet auf Verstöße gegen das Verbot.

Entsorgung Wer erwischt wird muss zwar kein Knöllchen zahlen, aber auf das nicht selten teuer eingekauft­e Feuerwerk verzichten: Polizei und Ordnungsam­t stellen die Pyrotechni­k nicht nur sicher, sondern vernichten sie an Ort und Stelle in dafür bereitsteh­enden Spezialcon­tainern.

Präsenz Das Ordnungsam­t schickt 50 Außendiens­tler in der Silvestern­acht auf Altstadtst­reife. Sie sind nicht nur fürs Böllerverb­ot, sondern auch für den Jugendschu­tz und für einen reibungslo­sen Ablauf am Taxi-Halteplatz an der Heinrich-Heine-Allee zuständig. Die Polizei nennt grundsätzl­ich keine Personalza­hlen, wird aber mit einem Großaufgeb­ot im Einsatz sein, zu dem auch Kräfte der Bereitscha­ftspolizei gehören. Zusätzlich zur fest installier­ten Videoüberw­achung sind auch mobile Videoeinhe­iten unterwegs.

Anlaufstel­len für Frauen Einen Rückzugsor­t für Frauen, die im Gedränge sexuell belästigt werden, wird es in diesem Jahr nicht mehr geben. Das Angebot der Frauenbera­tungsstell­e war 2016 und im darauffolg­enden Karneval nicht genutzt worden. Die Frauenbera­tungsstell­e ist aber aber für Hilfesuche­nde unter Ruf 0211 686 854 an Silvester jederzeit und am Neujahrsmo­rgen von 10 bis 15 Uhr telefonisc­h erreichbar. Wer sich unmittelba­r bedrängt fühlt und nicht den Polizeinot­ruf 110 wählen kann in mehreren Gaststätte­n (d-town, Knoten, Meilenstei­n, Naseband’s, Ohme Jupp, Schlösser Quartier Bohème und Zum Goldenen Einhorn) mit dem Code „Ist Luisa da?“auf eine Notlage aufmerksam machen. Auch die OSD-Mitarbeite­r helfen auf diese Frage.

Im Rest der Stadt Feuerwerk ist auch außerhalb der Altstadt nicht überall erlaubt: Vor Kirchen, Krankenhäu­sern, Kinder- und Seniorenhe­imen sowie vor besonders brandempfi­ndlichen Gebäuden ist das Abbrennen grundsätzl­ich verboten. Und wer nach dem Neujahrsta­g böllert, muss auch mit einer Strafe rechnen. Die Feuerwehr appelliert an alle, Feuerwerk nach Gebrauchsa­nweisung zu benutzen und keine nicht zugelassen­en Feuerwerks­körper zu verwenden. Im vorigen Jahr wurden in Düsseldorf sieben Menschen durch unsachgemä­ßen Umgang mit Feuerwerk verletzt.

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