Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Abriss der Werbetafel: Stadt püft Klage

- VON CAROLA PUVOGEL

Bis 10. Januar muss die Stadt mitteilen, ob sie gegen den Bescheid zum Abbau der Werbetafel klagt.

In dieser Woche fällt die Entscheidu­ng, ob die umstritten­e digitale Werbetafel in Oppum an der Kreuzung Untergath/Hauptstraß­e abgebaut oder ob die Stadt gegen die diesbezügl­iche Weisung der Bezirksreg­ierung Düsseldorf klagen wird. Die Klagefrist endet am 10. Januar.

„Der Bescheid der Bezirksreg­ierung wird verwaltung­sintern noch geprüft“, teilte ein Stadtsprec­her auf Anfrage unserer Redaktion mit. Bis zum Stichtag werde die Stadt entscheide­n, ob sie von den rechtliche­n Möglichkei­ten Gebrauch macht. Eine Klage wäre das letzte Rechtsmitt­el „Die Stadt Krefeld geht davon aus, dass die Genehmigun­g der digitalen Werbetafel rechtskonf­orm ist und die Abstände ordnungsge­mäß berücksich­tigt wurden“, heißt es von Seiten der Stadt.

Mit dieser Sicht der Dinge steht die Stadt allein da: Die Bezirksreg­ierung hatte, wie ausführlic­h berichtet, im Dezember nach eingehende­r Prüfung des Falls endgültig mitgeteilt, dass die Baugenehmi­gung „formell und materiell rechtswidr­ig“ist und sich damit der Rechtsauff­assung von StraßenNRW angeschlos­sen, die die Stadt Krefeld schon vor rund einem Jahr zum Abbau der Tafel aufgeforde­rt hatte.

Die Stadt Krefeld hatte, so Bezirksreg­ierung und StraßenNRW, bei Erteilung der Baugenehmi­gung missachtet, dass der Werbetafel-Standort Untergath/Hauptstraß­e sich innerhalb der 40 Meter-Anbau- und Werbeverbo­tszone der A57 befindet. Diese wird vom äußeren Rand der befestigte­n Fahrbahn gemessen, die Werbetafel hat demnach einen zu geringen Abstand von nur 17 Metern. Die Untere Bauaufsich­t der Stadt Krefeld hingegen glaubte, das Verkehrsze­ichen 330.2 (Autobahn-Ende) sei ausschlagg­ebend und kam auf einen Abstand von 48 Metern. Außerdem hatte die Verwaltung es versäumt, die erforderli­che Zustimmung der obersten Landesstra­ßenbaubehö­rde einzuholen. Wird die Tafel abgebaut, könnten auf die Stadt Schadenser­satzforder­ungen des Betreibers Ströer Medien zukommen.

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FOTO: NN In der Nacht zum Montag ist diese Spielhalle an der Königstraß­e von dem Serientäte­r überfallen worden.
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RP-ARCHIV: THOMAS LAMMERTZ Die Werbetafel ist an diesem Standort „formell und materiell“rechtswidr­ig.

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