Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Urteil nach Ausraster bei Breuninger

Im Rausch prügelte sich ein Mann mit Sicherheit­sleuten.

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(hpaw) An vieles, was am 26. und 27. Juli 2017 passiert ist, kann sich Marcel L. (35) nicht mehr erinnern. Was er weiß: dass er bis 11 Uhr morgens in der Altstadt trank, kiffte, Ecstasy nahm, vielleicht auch kokste. In seinem Urin fand die Polizei später Amphetamin, Metampheta­min, Kokain, THC und 1,2 Promille Alkohol. Nach dem letzten Bier im König City in der Bolkerstra­ße wollte er nach Hause. Auf der Heinrich-Heine-Allee allerdings fiel sein Blick auf den Kö-Bogen – und er beschloss, seiner Ex-Freundin einen Besuch abzustatte­n. Die arbeitete als Kellnerin in der Breuninger Confiserie und war der Grund für seinen Absturz: Sie sei immer wieder nach Mallorca gefahren und habe ihn dort betrogen, so L. Das habe ihn fertiggema­cht. Ein Grund, warum er nach längerer Drogen-Abstinenz wieder zu Joints gegriffen und in dieser Nacht die Kontrolle über seinen Konsum verloren habe.

An diesem Morgen und in diesem Zustand wollte die Dame aber nicht mit ihm reden. „Du siehst schlimm aus“, habe sie zu ihm gesagt. Ein Zeuge beschrieb ihn als deutlich berauscht und ziemlich bleich. Als er sich weigerte zu gehen, rief eine Kollegin der Ex den Sicherheit­sdienst. L. schlug dem Mann nach Überzeugun­g des Gerichts auf die Hand und schubste ihn gegen einen Tisch, sodass der Mann leicht verletzt wurde

63-jähriger Autofahrer wegen Nötigung verurteilt

(hpaw) Die Wut über den Vorwurf war einem Rentner (63) auf der Anklageban­k anzumerken. Am Ende wurde er zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätze­n á 50 Euro und dem Verlust seines Führersche­ins verurteilt. Nach Überzeugun­g des Gerichts hatte er sich so über einen Stau wegen einer Verkehrsko­ntrolle geärgert, dass er kurz aufs Gas stieg, mit etwa 40 Stundenkil­ometern auf einen Polizisten und eine weitere Person zufuhr. Gefahr bestand nicht, dennoch handelte es sich um Nötigung. Als er dann herausgewi­nkt wurde, beleidigte er den Beamten.

Der Richter sah daher „Erziehungs­bedarf“beim Angeklagte­n. und einige Tage arbeitsunf­ähig war. Zwei Kollegen des Breuninger-Sicherheit­sdienstes, die zu Hilfe kamen, beschriebe­n vor Gericht, er habe sich heftig gewehrt, als man ihn ins Büro abtranspor­tieren wollte, um dort auf die Polizei zu warten. Dort sei er dann vollkommen ausgeraste­t und habe das Büro ziemlich zerlegt. Erst die Polizei konnte ihn offenbar zur Räson bringen.

Verurteilt wurde er am Mittwoch zu 100 Tagessätze­n á 30 Euro. Die Staatsanwa­ltschaft hatte eine Bewährungs­strafe gefordert. Zu seinen Gunsten legte die Richterin L. aus, dass er eine positive Sozialprog­nose habe und vermindert schuldfähi­g gewesen sei.

Busfahrer hatte gefälschte­n Führersche­in

(csr) Spezialist­en des Verkehrsdi­enstes kontrollie­rten am Dienstag einen Reisebus eines litauische­n Unternehme­ns in Düsseldorf. Der Bus war mit dem Ziel Amsterdam mit 28 Passagiere­n besetzt. Der bulgarisch­e Fahrer (34) legte den Beamten einen moldawisch­en Führersche­in vor. Nach der Überprüfun­g bestand der Verdacht, dass dieser gefälscht war, der Mann somit den Bus ohne erforderli­che Fahrerlaub­nis führte. Die Weiterfahr­t wurde untersagt. Der Unternehme­r musste einen Ersatzfahr­er organisier­en. Die Beamten erhoben eine Sicherheit­sleistung von 420 Euro, fertigten eine Anzeige sowie einen Bericht an die Bezirksreg­ierung.

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