Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Die Stadt passt die Mietobergrenzen an
Hartz IV-Empfänger und Senioren, deren Rente nicht reicht, bekommen die Miete vom Sozialamt bezahlt – in einem gewissen Rahmen. Weil die Mieten steigen, wird dieser Rahmen immer wieder verändert.
Wie genau wurden die Mietobergrenzen verändert?
Das hängt davon ab, wie viele Menschen in einer Wohnung leben. Einem Single stehen bis zu 50 Quadratmeter zu. Bislang übernahm das Sozialamt 415 Euro, jetzt sind es 459 Euro, also 10,6 Prozent mehr. Eine vierköpfige Familie kann bis zu 95 Quadratmetern bewohnen. Die Mietobergrenze stieg nun um 55 auf 860 Euro, ein Plus von 6,8 Prozent.
Wer bekommt die Miete bezahlt?
Im Wesentlichen gibt es zwei Gruppen von Menschen, die in Frage kommen: Die einen bekommen Arbeitslosengeld II, auch bekannt als Hartz IV. Die anderen sind schon in Rente, müssen aber aufstocken („Grundsicherung“), weil das Geld nicht reicht.
Was bekommen diese Menschen bezahlt?
Neben dem Sozialhilfe-Regelsatz von normalerweise 424 Euro im Monat für Essen, Trinken, Kleidung, Hausrat, Strom und den weiteren persönlichen Bedarf bezahlt der Staat eine geheizte Wohnung, das heißt in der Regel die Miete samt Nebenkosten und die Heizkosten.
Bezahlt das Sozialamt Miete in jeder Höhe?
Nein. Sozialhilfeempfänger müssen sich eine Wohnung suchen, die eine bestimmte Größe und einen bestimmten Mietpreis nicht überschreitet (siehe Tabelle). Das Statistikamt der Stadt beobachtet die Preisentwicklung sowohl bei Bestandsals auch bei neu vermieteten Angebotswohnungen. Alle zwei bis drei Jahre wird die Tabelle angepasst – zuletzt ist das 2016 passiert, Anzahl der Personen 1 Person 3 Personen 5 Personen jetzt ist es wieder soweit. Wohnraumbedarf bis zu einer Größe von
Welche Folgen hat die Erhöhung?
Zum einen werden nach Bekanntgabe neuer Obergrenzen kaum noch Wohnungen unter diesem Wert vermietet. Zum anderen gibt es weniger Menschen, denen wegen einer zu hohen Miete ein Wechsel in eine günstigere Wohnung nahe gelegt werden muss. Ohne die aktuelle Anhebung müssten 4500 Haushalte überprüft werden, jetzt sind es nur noch 2300.
Sind die Werte überall gleich?
Mietrichtwert (inklusive Nebenkosten zuzüglich Heizung)
Nein. Mietpreise unterscheiden sich stark von Stadt zu Stadt. Die Mietpreisobergrenzen müssen aber so beschaffen sein, dass es überhaupt möglich ist, eine Wohnung zum entsprechenden Preis zu finden. Dementsprechend sind die Werte für Duisburg andere als für die Landeshauptstadt.
Was hat der Wohnungsmarkt damit
zu tun?
Steigen die Mieten, ist es für Sozialhilfeempfänger schwieriger, eine Wohnung zu finden, die ins Raster passt.
Belastet die Zahlung den Haushalt der Stadt?
Nein. Die Kommune holt sich das ausgezahlte Geld vom Bund zurück.
Was sagen die Wohlfahrtsverbände zur Anpassung?
Geschäftsführerin
Marion Warden der Arbeiterwohlfahrt,
sprach am Mittwoch von einem „Schritt in die richtige Richtung“. Caritas-Chef Henric Peeters sagte vorab, er erwarte und empfehle „eine auskömmliche Festsetzung“. Diakonievorstand Thorsten Nolting begrüßte die Anpassung, ergänzte aber: „Es müssten aber eigentlich mehr Sozialwohnungen gebaut werden, statt nur auf den Markt zu reagieren.“Auch SPD und Linke begrüßten im Sozialausschuss des Rates die Erhöhung.