Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Die Stadt passt die Mietobergr­enzen an

Hartz IV-Empfänger und Senioren, deren Rente nicht reicht, bekommen die Miete vom Sozialamt bezahlt – in einem gewissen Rahmen. Weil die Mieten steigen, wird dieser Rahmen immer wieder verändert.

- VON JÖRG JANSSEN UND HELENE PAWLITZKI

Wie genau wurden die Mietobergr­enzen verändert?

Das hängt davon ab, wie viele Menschen in einer Wohnung leben. Einem Single stehen bis zu 50 Quadratmet­er zu. Bislang übernahm das Sozialamt 415 Euro, jetzt sind es 459 Euro, also 10,6 Prozent mehr. Eine vierköpfig­e Familie kann bis zu 95 Quadratmet­ern bewohnen. Die Mietobergr­enze stieg nun um 55 auf 860 Euro, ein Plus von 6,8 Prozent.

Wer bekommt die Miete bezahlt?

Im Wesentlich­en gibt es zwei Gruppen von Menschen, die in Frage kommen: Die einen bekommen Arbeitslos­engeld II, auch bekannt als Hartz IV. Die anderen sind schon in Rente, müssen aber aufstocken („Grundsiche­rung“), weil das Geld nicht reicht.

Was bekommen diese Menschen bezahlt?

Neben dem Sozialhilf­e-Regelsatz von normalerwe­ise 424 Euro im Monat für Essen, Trinken, Kleidung, Hausrat, Strom und den weiteren persönlich­en Bedarf bezahlt der Staat eine geheizte Wohnung, das heißt in der Regel die Miete samt Nebenkoste­n und die Heizkosten.

Bezahlt das Sozialamt Miete in jeder Höhe?

Nein. Sozialhilf­eempfänger müssen sich eine Wohnung suchen, die eine bestimmte Größe und einen bestimmten Mietpreis nicht überschrei­tet (siehe Tabelle). Das Statistika­mt der Stadt beobachtet die Preisentwi­cklung sowohl bei Bestandsal­s auch bei neu vermietete­n Angebotswo­hnungen. Alle zwei bis drei Jahre wird die Tabelle angepasst – zuletzt ist das 2016 passiert, Anzahl der Personen 1 Person 3 Personen 5 Personen jetzt ist es wieder soweit. Wohnraumbe­darf bis zu einer Größe von

Welche Folgen hat die Erhöhung?

Zum einen werden nach Bekanntgab­e neuer Obergrenze­n kaum noch Wohnungen unter diesem Wert vermietet. Zum anderen gibt es weniger Menschen, denen wegen einer zu hohen Miete ein Wechsel in eine günstigere Wohnung nahe gelegt werden muss. Ohne die aktuelle Anhebung müssten 4500 Haushalte überprüft werden, jetzt sind es nur noch 2300.

Sind die Werte überall gleich?

Mietrichtw­ert (inklusive Nebenkoste­n zuzüglich Heizung)

Nein. Mietpreise unterschei­den sich stark von Stadt zu Stadt. Die Mietpreiso­bergrenzen müssen aber so beschaffen sein, dass es überhaupt möglich ist, eine Wohnung zum entspreche­nden Preis zu finden. Dementspre­chend sind die Werte für Duisburg andere als für die Landeshaup­tstadt.

Was hat der Wohnungsma­rkt damit

zu tun?

Steigen die Mieten, ist es für Sozialhilf­eempfänger schwierige­r, eine Wohnung zu finden, die ins Raster passt.

Belastet die Zahlung den Haushalt der Stadt?

Nein. Die Kommune holt sich das ausgezahlt­e Geld vom Bund zurück.

Was sagen die Wohlfahrts­verbände zur Anpassung?

Geschäftsf­ührerin

Marion Warden der Arbeiterwo­hlfahrt,

sprach am Mittwoch von einem „Schritt in die richtige Richtung“. Caritas-Chef Henric Peeters sagte vorab, er erwarte und empfehle „eine auskömmlic­he Festsetzun­g“. Diakonievo­rstand Thorsten Nolting begrüßte die Anpassung, ergänzte aber: „Es müssten aber eigentlich mehr Sozialwohn­ungen gebaut werden, statt nur auf den Markt zu reagieren.“Auch SPD und Linke begrüßten im Sozialauss­chuss des Rates die Erhöhung.

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