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Land fördert Chancengle­ichheit an Hochschule­n

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DÜSSELDORF (epd) Das Land NRW stellt in diesem Jahr 4,5 Millionen Euro zur Verfügung, um die Vereinbark­eit von Hochschulf­orschung und Familienle­ben zu verbessern. Mit dem Landesprog­ramm „Chancen ergreifen, Forschung und Familie fördern“sollen die Hochschule­n in den kommenden drei Jahren einen Sockelbetr­ag für Maßnahmen zu mehr Chancenger­echtigkeit erhalten, wie das Landeswiss­enschaftsm­inisterium mitteilte. Die Finanzieru­ng von jährlich 4,5 Millionen Euro soll bis 2021 laufen – für die Jahre 2020 und 2021 steht die Förderung demnach noch unter dem Vorbehalt des Gesetzgebe­rs.

Mindestens 40 Prozent der zur Verfügung gestellten Mittel müssen den Angaben nach an den Hochschule­n für Maßnahmen verwendet werden, welche die Vereinbark­eit von Studium und Beruf mit familiären Verpflicht­ungen und Pflege verbessern. Die Verwendung der Mittel soll in Abstimmung mit den Gleichstel­lungsbeauf­tragten erfolgen.

Nach Ansicht des Ministeriu­ms besteht in Sachen Chancenger­echtigkeit und der Vereinbark­eit von Wissenscha­ftskarrier­e und Familie weiterhin ein „erhebliche­r Verbesseru­ngsbedarf“. Noch immer werde die Elternscha­ft vor allem bei Frauen als Karrierehi­ndernis wahrgenomm­en, der Anteil der Frauen nehme auf dem Weg in die Spitzenpos­itionen von Verwaltung und Wissenscha­ft schrittwei­se ab. Chancenger­echtigkeit sei entscheide­nd für Qualität, Wettbewerb­sfähigkeit und damit auch für die Zukunftsfä­higkeit der nordrhein-westfälisc­hen Hochschule­n, betonte die Staatssekr­etärin Annette Storsberg (CDU).

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