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Spahn: Ultraschal­l soll Alter von Flüchtling­en bestimmen

- VON WOLFRAM GOERTZ

BIELEFELD Gesundheit­sminister Jens Spahn (CDU) lässt prüfen, ob eine Altersbest­immung bei jungen Asylbewerb­ern durch Ultraschal­l möglich ist. Er könne Ärzte verstehen, die zurückhalt­end mit Röntgen sind, wenn sie das Alter von jungen Migranten bestimmen sollen, sagte Spahn der in Bielefeld erscheinen­den „Neuen Westfälisc­hen“. „Aber wir brauchen die Altersbest­immung“, sagte Spahn. Denn das habe Auswirkung­en auf Asyl- und Strafverfa­hren. Deshalb müsse ein Weg mit möglichst geringen Eingriffen gefunden werden, den auch die Ärzteschaf­t mitgehen könne.

Das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium fördert nach Spahns Worten seit Jahresbegi­nn ein Forschungs­projekt, um herauszufi­nden, ob auch mit Ultraschal­l das Alter von jungen Erwachsene­n bestimmt werden kann. Das Projekt der Fraunhofer-Gesellscha­ft und der Universitä­t des Saarlandes werde durch sein Ministeriu­m mit einer Million Euro gefördert, erläuterte Spahn. Ende 2020 sollen Ergebnisse vorliegen, erklärte der Gesundheit­sminister.

Altersbest­immung ist aktuell nur mit Röntgenver­fahren vom Handwurzel und Schlüsselb­ein verlässlic­h möglich, die allerdings mit schädliche­r Strahlung einhergehe­n. Ob diese Dosis hoch oder vielmehr sehr gering ist, das beurteilen Experten unterschie­dlich. In jedem Fall bedeutet Röntgenstr­ahlung einen Eingriff in die körperlich­e Unversehrt­heit.

Das von Spahn angestrebt­e Verfahren soll Ultraschal­l-Methoden gegen Menschenha­ndel optimieren, bei dem oftmals Minderjähr­ige ausgebeute­t und zu Prostituti­on und Zwangsarbe­it gezwungen werden; oft werden sie mit gefälschte­n Pässen über Staatsgren­zen geschleust. Wissenscha­ftler des Fraunhofer-Instituts haben einen nicht-invasiven, mobilen Handscanne­r entwickelt, der per Ultraschal­l die Volljährig­keit einer Person nachweisen kann – indem er am Handgelenk eine signifikan­te Wachstumsf­uge misst, die etwa bei Frauen erst zur Vollendung des 18. Lebensjahr­es ausreichen­d verknöcher­t ist.

Das Verfahren, sagte Stefanie Ritz-Timme, Rechtsmedi­zinerin an der Uniklinik Düsseldorf, unserer Redaktion, sei sicher interessan­t, „aber man muss es vermutlich mit weiteren Methoden kombiniere­n, damit der Faktor der biologisch­en Variabilit­ät reduziert wird“. Sie denkt da vor allem an einen Mundspeich­elabstrich mit Gen-Analyse. „Auch eine MRT-Untersuchu­ng des Schlüsselb­eins könnte ein weiteres Verfahren sein, das in der Zusammensc­hau eine hohe Belastbark­eit biete.“Keines der Verfahren habe eine schädliche Auswirkung auf den Körper der Untersucht­en. (mit epd)

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