Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Geldstrafe für Dschungel-Camperin
Evelyn Burdecki war wiederholt mit dem Handy am Steuer aufgefallen.
Eine Kette von Verkehrsverstößen kann den Führerschein gefährden. Darauf hat beim Amtsgericht der Verteidiger des TV-Sternchens Evelyn Burdecki (30) hingewiesen und für seine Mandantin eine milde Beurteilung angestrebt. 160 Euro Bußgeld sollte die junge Frau zahlen, weil sie zum wiederholten Mal mit Handy am Steuer ihres Autos ertappt worden war. „Da geht es nun auch um ihren Führerschein“, so der Anwalt in Abwesenheit seiner Mandantin. Denn die Frau, die sich seit 2017 in diversen Reality-Shows bei Privatsendern hervorzutun versuchte, hält sich aktuell in Australien auf und nimmt am Dschungel-Camp teil. Die Richterin gab Evelyn Burdecki aber kein Pardon. Das erhöhte Bußgeld sei für die hartnäckige Wiederholungstäterin angemessen, so das Urteil. „Ein Handy-Verstoß ist kein Kavaliersdelikt“, schloss die Richterin.
Mittags war Evelyn Burdecki im Mai 2018 an der Königsberger Straße mit Handy am Steuer erwischt worden. Das hat ihr Anwalt bestätigt. Die Frau habe das Mobiltelefon als Navigationshilfe genutzt. Dabei ist ein Bußgeld bereits dann fällig, sobald ein Fahrer ein Mobiltelefon überhaupt zur Hand nimmt – unabhängig davon, ob es benutzt wird. Für Evelyn Burdecki war diesmal sogar ein erhöhtes Bußgeld fällig, weil sie laut Verkehrsregister zuvor vielfach durch Ordnungswidrigkeiten aufgefallen war.
„Sie ist zwar hübsch“, gab ihr Anwalt zu bedenken, „aber sie ist nicht die hellste.“Dass die junge Frau gerade als Starlet mit zahlreichen auswärtigen Auftritten besonders auf ihren Führerschein angewiesen ist, der durch solche Eskapaden aber nun konkret in Gefahr sei – „das hat sie erst jetzt verstanden“, so der Anwalt. Er bat um eine deutlich mildere Beurteilung. Die Richterin sah dennoch keinen Grund, jetzt die Höhe des verhängten Bußgeldes zu reduzieren. Von den 160 Euro abzurücken, lehnte sie ab. Ob Evelyn Burdecki nach ihrer Rückkehr aus dem Camp jetzt ernsthaft um den Führerschein fürchten muss, hat nun die zuständige Ordnungsbehörde zu entscheiden.