Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
ÖPNV-Auftrag an Rheinbahn nicht zulässig
Darf der Verkehrsverbund RheinRuhr (VRR) Aufträge wie den Betrieb von Bus- oder Bahnlinien direkt an Nahverkehrsunternehmen vergeben? Mit dieser Frage beschäftigen sich aktuell die Gerichte. Die Vergabekammer Rheinland hat nun Anfang Januar einen Beschluss veröffentlicht, aus dem hervorgeht: Die Direktvergabe des öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) an die Rheinbahn war nicht zulässig.
Der Auftrag ist umfangreich: Die Rheinbahn soll nach Willen des VRR sowie der betroffenen Kommunen wie Düsseldorf, Duisburg oder dem Kreis Mettmann ab 1. November 2019 weiter Busse und Bahnen in und um Düsseldorf betreiben – und zwar für die nächsten 22,5 Jahre. Der VRR schätzt, dass dieser Auftrag etwa 333 Millionen Euro jährlich wert ist, also insgesamt etwa 7,5 Milliarden. Die Vergabekammer ist jedoch der Ansicht, dass der VRR formal keine Direktvergaben durchführen darf.
Würde der Beschluss rechtskräftig, wäre der Auftrag damit zunächst hinfällig. Das würde aber nicht bedeuten, dass ab November Busse und Bahnen in Düsseldorf stillstehen, beruhigt Markus Schmidt-Auerbach, Chefredakteur des Nahverkehrs-Branchendienstes NaNa Brief. „Es gibt im Gesetz entsprechende Notfallmaßnahmen, die das auffangen.“Er geht davon aus, dass die Sache vor dem Oberlandesgericht weiterverhandelt wird. Dieses habe bereits in einem ähnlichen Verfahren angedeutet, wegen der Bedeutsamkeit der Frage könne das Verfahren bis vor den Europäischen Gerichtshof gehen.
Die Rheinbahn wollte mit Verweis auf ein laufendes Verfahren keine Stellung nehmen.