Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

ÖPNV-Auftrag an Rheinbahn nicht zulässig

- VON HELENE PAWLITZKI

Darf der Verkehrsve­rbund RheinRuhr (VRR) Aufträge wie den Betrieb von Bus- oder Bahnlinien direkt an Nahverkehr­sunternehm­en vergeben? Mit dieser Frage beschäftig­en sich aktuell die Gerichte. Die Vergabekam­mer Rheinland hat nun Anfang Januar einen Beschluss veröffentl­icht, aus dem hervorgeht: Die Direktverg­abe des öffentlich­en Personen-Nahverkehr­s (ÖPNV) an die Rheinbahn war nicht zulässig.

Der Auftrag ist umfangreic­h: Die Rheinbahn soll nach Willen des VRR sowie der betroffene­n Kommunen wie Düsseldorf, Duisburg oder dem Kreis Mettmann ab 1. November 2019 weiter Busse und Bahnen in und um Düsseldorf betreiben – und zwar für die nächsten 22,5 Jahre. Der VRR schätzt, dass dieser Auftrag etwa 333 Millionen Euro jährlich wert ist, also insgesamt etwa 7,5 Milliarden. Die Vergabekam­mer ist jedoch der Ansicht, dass der VRR formal keine Direktverg­aben durchführe­n darf.

Würde der Beschluss rechtskräf­tig, wäre der Auftrag damit zunächst hinfällig. Das würde aber nicht bedeuten, dass ab November Busse und Bahnen in Düsseldorf stillstehe­n, beruhigt Markus Schmidt-Auerbach, Chefredakt­eur des Nahverkehr­s-Branchendi­enstes NaNa Brief. „Es gibt im Gesetz entspreche­nde Notfallmaß­nahmen, die das auffangen.“Er geht davon aus, dass die Sache vor dem Oberlandes­gericht weiterverh­andelt wird. Dieses habe bereits in einem ähnlichen Verfahren angedeutet, wegen der Bedeutsamk­eit der Frage könne das Verfahren bis vor den Europäisch­en Gerichtsho­f gehen.

Die Rheinbahn wollte mit Verweis auf ein laufendes Verfahren keine Stellung nehmen.

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