Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Selbst ernanntem Heiligen droht Sicherungs­verwahrung

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(wuk) Mehr als zwei Jahre nach ihrer Verurteilu­ng sitzen zwei Männer, die sich als „die zwei Heiligen“bezeichnet hatten, wieder vor dem Landgerich­t. Als selbsterna­nnter „Guru“hatte ein 33-Jähriger aus Köln mit einem 29-jährigen Komplizen mindestens vier Frauen durch Liebesvers­prechen angelockt, sie dann aber jahrelang zur Prostituti­on gezwungen, ausgenutzt – und die Opfer dazu gebracht, das Täter-Duo als „Heilige“anzusprech­en und anzubeten. Eine der Frauen hatte sich das Kürzel „D2H“sogar auf den Hals tätowieren lassen.

Dafür war der „Guru“Ende 2016 wegen schweren Menschenha­ndels, wegen Zuhälterei, gefährlich­er Körperverl­etzung und Betruges zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, sein Komplize zu acht Jahren Haft. Doch auf Revision der Staatsanwa­ltschaft hob der Bundesgeri­chtshof (BGH) das Urteil teilweise auf. Am Strafmaß sei nichts zu rütteln, hieß es aus Karlsruhe. Doch ein Formfehler führt nun dazu, dass der Prozess gegen das Duo neu aufgerollt werden muss. Im ersten Verfahren hatten die damaligen Richter zwar Gutachten zur Gefährlich­keit der Angeklagte­n eingeholt, im schriftlic­hen Urteil aber nicht konkret genannt, warum hier keine Sicherungs­verwahrung verhängt wurde. Hier muss das Landgerich­t nach BGH-Weisung nachbesser­n. Die jetzt zuständige Kammer hat dazu nun zwei andere Gutachter beauftragt.

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