Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Selbst ernanntem Heiligen droht Sicherungsverwahrung
(wuk) Mehr als zwei Jahre nach ihrer Verurteilung sitzen zwei Männer, die sich als „die zwei Heiligen“bezeichnet hatten, wieder vor dem Landgericht. Als selbsternannter „Guru“hatte ein 33-Jähriger aus Köln mit einem 29-jährigen Komplizen mindestens vier Frauen durch Liebesversprechen angelockt, sie dann aber jahrelang zur Prostitution gezwungen, ausgenutzt – und die Opfer dazu gebracht, das Täter-Duo als „Heilige“anzusprechen und anzubeten. Eine der Frauen hatte sich das Kürzel „D2H“sogar auf den Hals tätowieren lassen.
Dafür war der „Guru“Ende 2016 wegen schweren Menschenhandels, wegen Zuhälterei, gefährlicher Körperverletzung und Betruges zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, sein Komplize zu acht Jahren Haft. Doch auf Revision der Staatsanwaltschaft hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil teilweise auf. Am Strafmaß sei nichts zu rütteln, hieß es aus Karlsruhe. Doch ein Formfehler führt nun dazu, dass der Prozess gegen das Duo neu aufgerollt werden muss. Im ersten Verfahren hatten die damaligen Richter zwar Gutachten zur Gefährlichkeit der Angeklagten eingeholt, im schriftlichen Urteil aber nicht konkret genannt, warum hier keine Sicherungsverwahrung verhängt wurde. Hier muss das Landgericht nach BGH-Weisung nachbessern. Die jetzt zuständige Kammer hat dazu nun zwei andere Gutachter beauftragt.