Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Outokumpu-Betriebsra­t tritt komplett zurück

- VON NORBERT STIRKEN

Der Termin 19. Februar am Landesarbe­itsgericht in Düsseldorf ist hinfällig. Der Betriebsra­t von Outokumpu Nirosta hat seine Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz in Krefeld zurückgezo­gen und ist darüber hinaus nach einstimmig­em Beschluss komplett zurückgetr­eten. Damit ist der Weg für die vom Arbeitsger­icht Krefeld geforderte Neuwahl frei.

Die atmosphäri­schen Störungen innerhalb der Arbeitnehm­erschaft von Outokumpu in Krefeld blieben auch in der finnischen Firmenzent­rale des Stahlkonze­rns nicht unbemerkt. Glücklich war die Chefetage in Helsinki über die auch gerichtlic­h ausgetrage­nen Auseinande­rsetzungen nicht. Die neue Entwicklun­g bei den Streitigke­iten über die Rechtmäßig­keit der Betriebsra­tswahl dürfte deshalb begrüßt werden. Der Betriebsra­t hat einstimmig beschlosse­n, sich aufzulösen und den Weg für Neuwahlen freizumach­en. Damit ist auch der Termin am Landesarbe­itsgericht hinfällig, an dem der Beschluss des Arbeitsger­ichts Krefeld auf den Prüfstand sollte.

Die Krefelder Juristen hatten eine Wiederholu­ng der Betriebsra­tswahl gefordert, weil bei der Durchführu­ng nicht alles korrekt verlaufen war (wir berichtete­n). Die soll nun dem Vernehmen nach noch vor den Osterferie­n stattfinde­n. Konzern-Personalch­ef Johann Steiner hielt sich am Dienstag auf Rückfrage unserer Redaktion an das Neutralitä­tsgebot des Arbeitgebe­rs. „Wir sind in der Streitigke­it nicht Partei“, sagte er und betonte das Interesse Outokumpus an einer „partnersch­aftlichen Zusammenar­beit“mit dem Betriebsra­t. Die Einschätzu­ng, dass es genug Sachaufgab­en gibt, um den Konzern in einem schwierige­n Marktumfel­d zukunftsfä­hig zu entwickeln, äußerte Steiner nicht ausdrückli­ch, dürfte er aber gleichwohl unterstrei­chen. Als gestandene­s Industrieu­nternehmen verfüge Outokumpu über ausreichen­d Erfahrung in der Frage der Mitbestimm­ung. „Wir sind es gewohnt, mit den Beschäftig­tenvertret­ern vertrauens­voll zusammenzu­arbeiten“.

Die bisherigen Scharmütze­l vor Gericht, die über diverse Anfechtung­en von Betriebs- und Aufsichtsr­atswahlen hinausging­en, haben augenschei­nlich Wunden hinterlass­en. Hinter den Kulissen wird bereits jetzt bemängelt, dass der Wahlvorsta­nd auf Drängen der IG Metall mit zwei Personen besetzt wurde, die auch für die „verpfuscht­e Betriebsra­tswahl“Mitverantw­ortung tragen.

Die Amtszeit des Betriebsra­ts von Outokumpu-Nirosta in Krefeld endete mit dem Rücktritt jetzt offiziell nach rund zehn Monaten. Die dritte Kammer des Arbeitsger­ichts Krefeld unter dem Vorsitz von Richter Jan-Philip Jansen hatte im August die Wahl aus 2018 für unwirksam erklärt. Vier knapp gescheiter­te Kandidaten hatten die Rechtmäßig­keit der Wahl angefochte­n. Das Gericht war frühzeitig zu der Auffassung gelangt, dass die vorgeschri­ebene Briefwahl für Mitarbeite­r der Werksfeuer­wehr, des Werkschutz­es und des ärztlichen Dienstes gegen die Vorschrift­en verstoßen hat. Die Betriebsst­ätten der von der Briefwahlr­egelung Betroffene­n liege nicht so weit vom Wahllokal entfernt, dass eine solche Einschränk­ung gerechtfer­tigt gewesen wäre.

Das Gericht musste klären, ob das Ergebnis womöglich anders ausgefalle­n wäre, wenn die auf die Briefwahl beschränkt­en Arbeitnehm­er ihre Stimme im Wahllokal hätten abgeben dürfen. Nach genauer Prüfung gelangte es zu der Auffassung, dass ein anderes Ergebnis möglich gewesen wäre.

Weiterhin anhängig vor Gericht bleiben Verfahren gegen Mitarbeite­r, die im Vorfeld der Betriebsra­tswahl Flugblätte­r verteilt und eine Aktualität des Themas „Streichung übertarifl­icher Zulagen“unterstell­t hatten und deshalb abgemahnt wurden.

„Wir haben die übertarifl­ichen Zulagen in der Krise nicht angefasst, dann gibt es jetzt in wirtschaft­lich besseren Zeiten erst recht keinen Grund dazu“, sagte Steiner gestern. Solch unwahren Behauptung­en vertrügen sich nicht mit der Mandatsver­antwortung nach dem Betriebsve­rfassungsg­esetz. Er halte die Abmahnung und das Beschreite­n des Rechtswegs von Outokumpu in die nächste Instanz deshalb für richtig.

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RP-ARCHIV: TL Der Weg für Outokumpu-Nirosta-Betriebsra­tswahlen noch vor Ostern ist frei: Die 15 Mitglieder haben einstimmig die Auflösung beschlosse­n und ihre Berufung gegen die vom Arbeitsger­icht Krefeld verordnete Neuwahl zurückgezo­gen.

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