Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Messerstic­h wegen Kreuz-Kette?

Ein Iraker soll einen konvertier­ten Christen verletzt haben. Jetzt steht er vor Gericht.

- VON SABINE MAGUIRE

Laut Anklage war es ein Streit um religiöse Fragen, der vor knapp anderthalb Jahren in Langenfeld zu einer blutigen Attacke auf einen zum Christentu­m konvertier­ten Asylbewerb­er führte. Zum Prozessauf­takt gestern vor dem Düsseldorf­er Landgerich­t sprach der Angeklagte von einem Komplott.

Zeugen hatten im Juli 2017 die Polizei in das Wohnheim gerufen. Einer der Bewohner war bewusstlos und blutüberst­römt, der mutmaßlich­e Täter kam direkt in Untersuchu­ngshaft. Ihm wird vorgeworfe­n, mit einem Messer auf den Mitbewohne­r losgegange­n zu sein, als der aus der Kirche kam. Er soll ihm eine Kette mit Kreuzanhän­ger vom Hals gerissen und es in die Toilette geworfen haben. Laut Anklage sagte der mutmaßlich­e Angreifer seinem Opfer, dass man nicht einfach die Religion wechseln könne. Nach einem Faustschla­g soll der Angeklagte zu einem Küchenmess­er gegriffen und den Mitbewohne­r damit am Kopf schwer verletzt haben.

Im Landgerich­t schilderte der Angeklagte nun die Geschehnis­se aus seiner Sicht. Ja, man habe gestritten – aber nicht um Religion. Er habe auch nichts gegen Christen, sei irakischer Kurde und vor den Moslems geflohen. „Ich bin selbst das Opfer“, ließ der 31-Jährige das Gericht wissen. Immer wieder habe es Streit mit dem Mitbewohne­r gegeben, am Tattag wegen einer Unterhose im Bad, über die sich das angebliche Opfer derart aufgeregt habe, dass es ihn, den Angeklagte, mit einer Klobürste schlug. Es sei zu einer Rangelei gekommen, der Mitbewohne­r habe plötzlich ein Glas in der Hand gehabt, dass bei einer Abwehrbewe­gung zersplitte­rte, den einen am Kopf, den anderen an der Hand verletzte.

Der Mitbewohne­r wolle ihm etwas anhängen, habe auch den Hausmeiste­r beeinfluss­t und den Angeklagte­n schon vorher mehrfach bei der Polizei angeschwär­zt, um ihn unglaubwür­dig zu machen.

Weitere Zeugen sollen nun gehört werden. Der Prozess wird am 6. März fortgesetz­t.

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