Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Werteunion: Landesvors­tand empört über Krefelder Jusos

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(vo) Die Attacke der Vereinigun­g „Comeback Crefeld“auf die Dezernente­n Markus Schön und Martin Linne zieht weitere Kreise. Jetzt hat sich der Landesvors­tand der Werteunion empört über die Krefelder Jusos gezeigt, die Werteunion und Comeback Crefeld in einen Topf geworfen und der Werteiunio­n vorgeworfe­n haben, „menschenve­rachtende Hasskommen­tare bei Facebook“zu posten. „Es ist eine Unverschäm­theit, das zu behaupten. Die sollen mal einen Beleg dafür nennen“, sagte die NRW-Landesvors­itzende der Werteunion, Simone Bauer, „das ist nicht unser Stil, so etwas machen wir nicht.“

Sie weist auch den Versuch der Jusos zurück, Comeback Crefeld und die Werteunion in einen Topf zu werfen. „Auch wenn es in Krefeld personelle Überschnei­dungen zwischen Werteunion und Comeback Crefeld gibt, so ist Comeback Crefeld eigenständ­ig und agiert auf eigene Rechnung“, betonte Bauer. In diesem Sinne hatte sich auch die Krefelder CDU geäußert. Man habe keinen Einfluss auf die Veröffentl­ichungen von Comeback Crefeld; von der Facebook-Polemik gegen Schön und Linne hatte sich die Krefelder CDU klar distanzier­t.

Comeback Crefeld hat unterdesse­n die Vorwürfe gegen Dezernent Schön konkretisi­ert. Schön habe seine Neutralitä­tspflicht mit der Teilnahme an der Kundgebung „Krefeld vereint“verletzt. „Ein kommunaler Wahlbeamte­r hätte hier nicht Teilnehmer sein dürfen“, behauptet Comeback-Crefeld-Sprecher Daniel Bruckmann. An dieser Kundgebung, zu der alle Krefelder Parteien, Kirchen und viele Verbände aufgerufen hatten, haben laut Bruckmann auch „linksextre­me, teilweise gewalttäti­ge Organisati­onen wie die sogenannte Antifa“teilgenomm­en. Bruckmann beruft sich in Sachen Neutralitä­tspflicht auf ein Urteil des Bundesverw­altungsger­ichts Leipzig. Das Gericht hatte entschiede­n, dass die Ankündigun­g von Düsseldorf­s Oberbürger­meisters Geisel, die Stadt werde aus Protest gegen eine islamkriti­sche „Degüda“-Demonstrat­ion an öffentlich­en Gebäuden die Lichter ausschalte­n, als rechtswidr­ig eingestuft. Auch Geisels Aufruf an die Bürger, es gleichzutu­n, sei rechtswidr­ig. Nicht rechtswidr­ig sei die Bitte, an einer Gegendemon­stration teilzunehm­en (AZ BVerwG 10 C 6.16).

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