Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Werteunion: Landesvorstand empört über Krefelder Jusos
(vo) Die Attacke der Vereinigung „Comeback Crefeld“auf die Dezernenten Markus Schön und Martin Linne zieht weitere Kreise. Jetzt hat sich der Landesvorstand der Werteunion empört über die Krefelder Jusos gezeigt, die Werteunion und Comeback Crefeld in einen Topf geworfen und der Werteiunion vorgeworfen haben, „menschenverachtende Hasskommentare bei Facebook“zu posten. „Es ist eine Unverschämtheit, das zu behaupten. Die sollen mal einen Beleg dafür nennen“, sagte die NRW-Landesvorsitzende der Werteunion, Simone Bauer, „das ist nicht unser Stil, so etwas machen wir nicht.“
Sie weist auch den Versuch der Jusos zurück, Comeback Crefeld und die Werteunion in einen Topf zu werfen. „Auch wenn es in Krefeld personelle Überschneidungen zwischen Werteunion und Comeback Crefeld gibt, so ist Comeback Crefeld eigenständig und agiert auf eigene Rechnung“, betonte Bauer. In diesem Sinne hatte sich auch die Krefelder CDU geäußert. Man habe keinen Einfluss auf die Veröffentlichungen von Comeback Crefeld; von der Facebook-Polemik gegen Schön und Linne hatte sich die Krefelder CDU klar distanziert.
Comeback Crefeld hat unterdessen die Vorwürfe gegen Dezernent Schön konkretisiert. Schön habe seine Neutralitätspflicht mit der Teilnahme an der Kundgebung „Krefeld vereint“verletzt. „Ein kommunaler Wahlbeamter hätte hier nicht Teilnehmer sein dürfen“, behauptet Comeback-Crefeld-Sprecher Daniel Bruckmann. An dieser Kundgebung, zu der alle Krefelder Parteien, Kirchen und viele Verbände aufgerufen hatten, haben laut Bruckmann auch „linksextreme, teilweise gewalttätige Organisationen wie die sogenannte Antifa“teilgenommen. Bruckmann beruft sich in Sachen Neutralitätspflicht auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig. Das Gericht hatte entschieden, dass die Ankündigung von Düsseldorfs Oberbürgermeisters Geisel, die Stadt werde aus Protest gegen eine islamkritische „Degüda“-Demonstration an öffentlichen Gebäuden die Lichter ausschalten, als rechtswidrig eingestuft. Auch Geisels Aufruf an die Bürger, es gleichzutun, sei rechtswidrig. Nicht rechtswidrig sei die Bitte, an einer Gegendemonstration teilzunehmen (AZ BVerwG 10 C 6.16).