Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Höchststrafe für Kindsmörder
(wuk) Mit der Höchststrafe von lebenslanger Haft und der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld hat das Landgericht gestern einen 33-Jährigen für den Mord an seiner siebenjährigen Tochter belegt. Das Urteil, das dem Antrag der Staatsanwältin und der Mutter des Kindes als Nebenklägerin folgte, erging wegen Mordes aus niederen Beweggründen. „Niederer geht’s nicht“, so das Urteil. Demnach hatte der Vater das Kind im Juli 2018 in der Wohnung in Rath erwürgt, um seine Frau (44) für eine angebliche Affäre zu bestrafen. Er bestritt das, hatte seine Anwälte von einem „Unfall“sprechen lassen.
„Abstrus, abwegig, unerträglich und verwerflich“nannten Staatsanwältin Britta Zur und Opfer-Anwältin Tanja Kretzschmar, dass der Angeklagte die Tötung seiner Tochter nicht nur abstritt, sondern über seine Anwälte gar versuchte, seiner inzwischen geschiedenen Frau irgendwie doch noch ein Verhältnis nachzuweisen. Am Tatvormittag hatte er sie von zu Hause per Video-Telefonat angerufen, der Tochter eine Waffe an den Kopf gesetzt und gedroht, dem Kind etwas anzutun, sollte die Frau eine Liaison mit einem Kollegen abstreiten oder die Polizei die Wohnung stürmen. Erst nach zwei Stunden gelang es, den 33-Jährigen zur Aufgabe zu bringen, er öffnete die Tür, gab die Waffe ab, da war das kleine Mädchen aber leblos. Ein Rechtsmediziner erklärte, die Siebenjährige sei durch massive Gewalteinwirkung gegen den Hals über einen längeren Zeitraum hinweg erstickt worden. Der Vater behauptete aber, seine Frau habe ihn „verhext durch schwarze Magie“– und wie die Tochter starb, wisse er nicht. Mehrfach versuchten die Verteidiger, die Angaben des Rechtsmediziners auszuhebeln, sprachen von einem „Unfall“und erklärten, der Vater habe „den Tod der Tochter zu keinem Zeitpunkt gewollt“. Dem trat die Staatsanwältin entgegen: Um seine Frau für deren angebliche Untreue zu bestrafen, habe sich der Angeklagte in „frustrationsbedingter Aggression“an der eigenen Tochter vergriffen, habe dem Mädchen „das Lebensrecht abgesprochen“, sich zum „Herrscher über Leben und Tod“erhoben. Die Anwältin der hinterbliebenen Mutter betonte, der 33-Jährige habe „ausgenutzt“, dass das Kind „klein und schwach“war und ihm als Vater vertraut habe. Der habe aber von alledem nichts zugegeben, sondern nachträglich sogar noch „die Würde des Opfers beschmutzt“.