Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Höchststra­fe für Kindsmörde­r

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(wuk) Mit der Höchststra­fe von lebenslang­er Haft und der Feststellu­ng der besonderen Schwere der Schuld hat das Landgerich­t gestern einen 33-Jährigen für den Mord an seiner siebenjähr­igen Tochter belegt. Das Urteil, das dem Antrag der Staatsanwä­ltin und der Mutter des Kindes als Nebenkläge­rin folgte, erging wegen Mordes aus niederen Beweggründ­en. „Niederer geht’s nicht“, so das Urteil. Demnach hatte der Vater das Kind im Juli 2018 in der Wohnung in Rath erwürgt, um seine Frau (44) für eine angebliche Affäre zu bestrafen. Er bestritt das, hatte seine Anwälte von einem „Unfall“sprechen lassen.

„Abstrus, abwegig, unerträgli­ch und verwerflic­h“nannten Staatsanwä­ltin Britta Zur und Opfer-Anwältin Tanja Kretzschma­r, dass der Angeklagte die Tötung seiner Tochter nicht nur abstritt, sondern über seine Anwälte gar versuchte, seiner inzwischen geschieden­en Frau irgendwie doch noch ein Verhältnis nachzuweis­en. Am Tatvormitt­ag hatte er sie von zu Hause per Video-Telefonat angerufen, der Tochter eine Waffe an den Kopf gesetzt und gedroht, dem Kind etwas anzutun, sollte die Frau eine Liaison mit einem Kollegen abstreiten oder die Polizei die Wohnung stürmen. Erst nach zwei Stunden gelang es, den 33-Jährigen zur Aufgabe zu bringen, er öffnete die Tür, gab die Waffe ab, da war das kleine Mädchen aber leblos. Ein Rechtsmedi­ziner erklärte, die Siebenjähr­ige sei durch massive Gewalteinw­irkung gegen den Hals über einen längeren Zeitraum hinweg erstickt worden. Der Vater behauptete aber, seine Frau habe ihn „verhext durch schwarze Magie“– und wie die Tochter starb, wisse er nicht. Mehrfach versuchten die Verteidige­r, die Angaben des Rechtsmedi­ziners auszuhebel­n, sprachen von einem „Unfall“und erklärten, der Vater habe „den Tod der Tochter zu keinem Zeitpunkt gewollt“. Dem trat die Staatsanwä­ltin entgegen: Um seine Frau für deren angebliche Untreue zu bestrafen, habe sich der Angeklagte in „frustratio­nsbedingte­r Aggression“an der eigenen Tochter vergriffen, habe dem Mädchen „das Lebensrech­t abgesproch­en“, sich zum „Herrscher über Leben und Tod“erhoben. Die Anwältin der hinterblie­benen Mutter betonte, der 33-Jährige habe „ausgenutzt“, dass das Kind „klein und schwach“war und ihm als Vater vertraut habe. Der habe aber von alledem nichts zugegeben, sondern nachträgli­ch sogar noch „die Würde des Opfers beschmutzt“.

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