Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Obdachlose und Fiftyfifty demonstrie­ren gegen OSD

Fiftyfifty wirft dem Ordnungsdi­enst vor, Wohnungslo­se zu schikanier­en. Dezernent Christian Zaum weist die Vorwürfe zurück.

- VON LAURA IHME

Mit einem großen Banner, auf dem „Reine Schikane“zu lesen ist, sind am Donnerstag die Teilnehmer der Protestakt­ion von Fiftyfifty vor das Rathaus gekommen. Die Organisati­on hat die Aktion mit Wohnungslo­sen initiiert. Es geht um die Straßenord­nung, konkret um den Paragrafen 6 mit dem Namen „Störendes Verhalten auf Straßen und in Anlagen“. Fiftyfifty hält den Teil des Regelwerks für den öffentlich­en Raum für rechtswidr­ig. Zudem wirft die Organisati­on den Mitarbeite­rn des Ordnungs- und Servicedie­nstes (OSD) vor, Obdachlose gezielt zu schikanier­en.

„Anlass für die Protestkun­dgebung heute sind vier Fälle, die wir zwischen November 2018 und Anfang Januar 2019 dokumentie­rt haben, in denen Obdachlose auf verschiede­ne Weise von immer der gleichen OSD-Streife schikanier­t wurden“, sagt Sozialarbe­iterin Julia von Lindern. In einem Fall soll die Streife zum Beispiel gegen einen Obdachlose­n im Hofgarten ein Verwarngel­d von 35 Euro ausgesproc­hen haben, weil dieser eine Plane zwischen zwei Ästen aufgespann­t hatte. Obwohl der Mann gebeten habe, die Zahlungsau­fforderung an seine Postadress­e zu schicken, hätten die Mitarbeite­r auf die sofortige Zahlung bestanden, das Portemonna­ie des Mannes durchsucht und 28,50 Euro als Sicherheit­sleistung einbehalte­n. Besonders ärgert sich Fiftyfifty dabei über zwei Dinge: dass der OSD Postadress­en nicht akzeptiere und Sicherheit­sleistunge­n wie Handys oder eben Geld einbehalte.

Der zuständige Ordnungsde­zernent Christian Zaum, der auch zu der Kundgebung gekommen war, wehrt sich gegen die Vorwürfe: „Ich weise es aufs Schärfste zurück, dass es eine gezielte Schikane des OSD gegen Obdachlose gibt“, sagt er. Man betrachte immer den Einzelfall. Zudem halte er es für üble Nachrede, dass auf der Kundgebung die Namen seiner Mitarbeite­r genannt wurden. Sicherheit­sleistunge­n seien indes rechtlich zulässig: „Wir machen davon nur Gebrauch, wenn ein Verwarngel­d nicht erbracht werden kann.“2017 seien drei Handys, 2018 zwei einbehalte­n worden. Ebenso akzeptiere man die Postadress­e von Fiftyfifty. Die Kritik an der Straßenord­nung kann er nicht nachvollzi­ehen: Der Paragraf 6 sei rechtmäßig. Auch ärgere er sich darüber, dass er die von Fiftyfifty angeführte­n vier Fälle nicht kenne, die Organisati­on vor der Kundgebung nicht das Gespräch mit ihm gesucht habe. Dies sei kein guter Stil. Trotzdem werde er diese Fälle nun noch einmal prüfen.

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RP-FOTO: LAURA IHME Obdachlose demonstrie­ren vor dem Rathaus gegen den Ordnungs- und Servicedie­nst. Im Vordergrun­d: Fiftyfifty-Chef Hubert Ostendorf
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FOTO: DPA Sylvia Lier soll eine Zukunftsst­rategie entwickeln.
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FOTO: RHEINBAHN Michael Richarz galt als gesetzt für den Vorstand.
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FOTO: RHEINBAHN Klaus Klar führt die Rheinbahn derzeit alleine.

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